Samstag, Dezember 2, 2023
StartWorkbaseArbeitsrecht: das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Corona-Virus zwingend beachten!

Arbeitsrecht: das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Corona-Virus zwingend beachten!

Der Corona-Virus beherrscht derzeit die Medien, die Panik ist groß.

Doch was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun wissen? Sind Dienstreisen nach China noch ratsam und wie sollte man bei Anzeichen auf eine Erkrankung handeln? 

Arbeitgeber in der Pflicht

Arbeitgeber müssen grundsätzlich den Schutz der eigenen Angestellten gewährleisten. Da die Gefährdungslage in Bezug auf den neuen Virus, mittlerweile auch durch bekannte Erkrankungen in Deutschland, immer weiter steigt, ist dieser auch zu gewissen Schutzmaßnahmen verpflichtet. So sollten zum Beispiel gewisse Hygiene- und Verhaltensregeln aufgestellt werden. Der Umfang der Maßnahmen kann sich hierbei von Desinfektionsmitteln bis zu der Absage einer Dienstreise erstrecken. Insbesondere von dem Aspekt der Reise nach China oder genauer der Provinz Hubei sollte derzeit, falls nicht zwingend notwendig, Abstand genommen werden. 

Kommt der Arbeitgeber seiner Aufgabe nicht nach und setzt den Mitarbeiter dadurch bewusst einem Risiko aus, spricht man von einer Pflichtverletzung, was unter Umständen auch zu drastischen Konsequenzen führen kann. 

Rechte der Arbeitnehmer 

Arbeitnehmer sind prinzipiell an die Anordnungen des Arbeitgebers gebunden, da dieser das sogenannte Weisungsrecht besitzt. Allerdings muss sich sein Handeln auch mit dem Prinzip des „billigen Ermessens“ vereinbaren lassen. Ob dies beispielsweise bei einer Dienstreise nach China der Fall wäre, darf durchaus angezweifelt werden, da zudem eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Jedoch muss in solchen Fällen zwischen den Interessen des Arbeitgebers bzw. des Unternehmens und denen des Arbeitnehmers abgewogen werden. Da allgemein kein Leistungsverweigerungsrecht besteht, muss die Reise bei Abwägung und Entscheidung für den Arbeitgeber Widerwillens angetreten werden. 

Da der Virus nun auch in Deutschland angekommen ist, wird zwangläufig die Frage aufkommen, ob Arbeitnehmer weiterhin im Büro erscheinen müssen oder nicht lieber zuhause im Homeoffice arbeiten. Rechtlich gesehen gilt hier der Ort, der per Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Wer diesem ohne Grund und lediglich aus bloßer Angst fernbleibt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Das Recht, eine Sonderregelung zu erlauben, besitzt ausschließlich der Arbeitgeber. Heißt konkret: Nur, wenn der Arbeitgeber das Homeoffice explizit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer den Räumlichkeiten fernbleiben. 

Autor:

Markus Mingers ist Rechtsanwalt im Bereich Verbraucherrecht sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 13 Jahren ist er sowohl als Anwalt tätig, als auch Inhaber der Kanzlei Mingers. Er ist Experte unter anderem im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Abgasskandal und Widerruf Autokredit. Von seinen Kanzleistandorten in Köln, Düsseldorf und Jülich aus erstreitet er mit seinem Team Gelder für den Verbraucher. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv und RTL sowie als Experte von FOCUS Online, wo sein Rat überwiegend im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt ist.

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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