Dienstag, April 16, 2024
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Bundesarbeitsgericht mit Urteil zur Arbeitszeiterfassung 

Anwalt zeigt, was auf Arbeitgeber zukommt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind

Arbeitgeber haben die Pflicht, die Arbeitszeit der Belegschaft zu erfassen. Zu dieser Auffassung kam das Bundesarbeitsgericht in seinem jüngsten Urteil. Modelle, die auf einem Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen basieren, sind nach dieser Sichtweise nicht zulässig. Das Urteil betrifft auch Beschäftigte, die zu Hause oder mobil arbeiten.

Für die Verwaltung und die Organisation in deutschen Betrieben hat die Entscheidung der obersten deutschen Arbeitsrichter weitreichende Auswirkungen. Um sich rechtlich gut abzusichern, sollten zügig die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Probleme können vermieden werden, wenn jetzt durchdacht und strukturiert vorgegangen wird, rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Domenic Böhm. Er ist Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte. Gerne zeigt er in diesem Artikel, was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet und wie sie es jetzt in ihrem Unternehmen umsetzen sollten.

Wer ist von der Entscheidung der Richter betroffen – müssen alle aktiv werden?

Betroffen sind alle Arbeitgeber, denn Grundlage des Urteils ist das Arbeitsschutzgesetz. Es legt fest, dass jeder Arbeitgeber mit geeigneten Maßnahmen die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren muss. Zudem muss ein Unternehmen geeignete Organisationsformen und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. In diese Forderung ist ausdrücklich auch die Arbeitszeit einbezogen.

Akuten Handlungsbedarf haben auch jene Unternehmen, die über eine starre Arbeitszeitregelung verfügen. Das Gericht weist darauf hin, dass auch in diesem Fall Überstunden anfallen können. Die Pausengestaltung muss zudem keinem starren Muster folgen und kann entsprechend variabel sein. Die Größe des Unternehmens spielt bei der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ebenso keine Rolle wie die in der Firma bestehenden Regeln zur Arbeitszeit. Alle Betriebe sind deshalb dazu angehalten, die Forderungen des Gerichts schnellstmöglich umzusetzen.

Welche Konsequenzen hat es, nicht zu handeln?

Wer keine geeigneten Mittel zur Erfassung der Arbeitszeit ergreift, handelt rechtswidrig. Verstöße gegen die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes können unter bestimmten Voraussetzungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bisher bestehen jedoch in diesem konkreten Fall keine rechtlichen Rahmenbedingungen. Es fehlen bisher die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die auf die anzuwendenden Bußgeldvorschriften verweisen.

Trotzdem sollte das Thema von keinem Unternehmen auf die lange Bank geschoben werden. Wer bisher ein Arbeitszeitmodell auf Vertrauensbasis verfolgte, hat einen dringenden Handlungsbedarf. Diese Betriebe sollten schnellstmöglich eine geeignete Arbeitszeiterfassung einführen. Sie müssen praktikable Lösungen finden, um den Mitarbeitern die Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit zu ermöglichen.

Denkbar sind verschiedene Modelle, die von einem Aushang über eine Excel-Tabelle bis hin zu technisch anspruchsvolleren Lösungen reichen. Ein klassisches Beispiel ist die Stechuhr, moderner ist eine elektronische Automatikerfassung, die keinen Raum für Manipulationen lässt. Mit dem Thema sollten sich Unternehmen zeitnah beschäftigen, rät Domenic Böhm. Nur so können sie empfindliche Strafen sicher vermeiden.

Über Domenic Böhm:

Domenic Böhm ist Rechtsanwalt und Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich. Sie betreuen ausschließlich Unternehmer und sind spezialisiert auf alle Aspekte rund um das Führen eines Unternehmens: Vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Medienrecht. Weitere Informationen unter: https://sylvenstein-law.de/ 

Bildquelle: Rechtsanwälte Herzog & Partner PartmbB

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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