Mittwoch, März 29, 2023
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Cathy Hummels macht keine Schleichwerbung

Die Influencerin Cathy Hummels macht keine Schleichwerbung – das hat heute das Münchner Landgericht entschieden und begründete, dass der Instagram-Account einen für jeden ersichtlichen kommerziellen Zweck verfolge. Influencer dürften genauso wie Printmedien auf Produkte hinweisen.

Dazu Dr. Martin Gerecke, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht am Hamburger Standort der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: 

„Wir müssen die Urteilsgründe abwarten. Das Gericht stuft die Posts von Frau Hummels als Werbung ein. Gleichwohl liege keine unzulässige, getarnte Schleichwerbung vor, weil die Posts nach dem Gesamteindruck für jedermann erkennbar werblichen Charakter haben. Insofern liegt nach Auffassung des Gerichts schon keine Irreführung oder Täuschung über den werblichen Gehalt vor.“ 

Gerecke weiter: „Vereinfacht gesprochen vergleicht das Gericht den Account von Frau Hummels mit einem geschäftlichen Unternehmensaccount, wo die einzelnen Posts ebenfalls nicht gekennzeichnet werden müssen. Problematisch ist, dass das Gericht damit der Influencerin abspricht, auf Instagram überhaupt noch mit einzelnen Posts privat zu handeln. Das entspricht dem vielzitierten Bild der wandelnden Litfaßsäule.“

Außerdem betont Gerecke: „Das Urteil ist im Ergebnis zwar erfreulich, in der Begründung und der rechtlichen Konsequenz aber nicht. Instagram-Accounts bekannter Influencer sind, trotz stattlicher Followerzahl und verifiziertem Profil, nicht stets nur werblich. Viele Influencer agieren mit ihren Posts teils unabhängig redaktionell und geben Produktempfehlungen, ohne dass eine Kooperation dahintersteht und teils werblich. Pauschal ganze Instagram-Profile als kommerziell und werblich einzustufen, wird der Tätigkeit der Influencer nicht gerecht. Vielmehr ist am konkreten Post festzumachen, ob eine geschäftliche, werbliche Handlung oder eine unabhängige Meinung vorliegt. Das aber hat das Gericht offenbar nicht gemeint, wenn es von einer Einzelfallentscheidung spricht.“

Bild: Dr. Martin Gerecke

Quelle CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB 

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