Samstag, September 30, 2023
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Fake News – Wenn von der Wahrheit kein Körnchen übrig bleibt

Der Begriff Fake News ist im letzten Jahr sicherlich jedem schon einmal untergekommen

Hierbei handelt es sich um schlichtweg falsche Nachrichten, die mit dem Ziel veröffentlicht werden, die politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu beeinflussen. Wer jedoch als Verfasser solcher Fake News identifiziert wird, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, denn bewusst verbreitete Falschmeldungen sind strafbar.

Seitdem sich das Internet zum festen Bestandteil des Alltags aller Menschen etablierte, hat jeder die Möglichkeit Informationen zu verbreiten oder auf diese zuzugreifen. Vor allem die sozialen Netzwerke, wie Facebook und Twitter, fördern die rasante Verbreitung verschiedener und größtenteils auch falscher Informationen. Handelt es sich hierbei um Tatsachenbehauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, können solche Informationen als Fake News bezeichnet werden. Diese zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass die Fehlmeldungen so aufgezogen werden, dass sie eine besonders hohe Klick-und Besucherzahl generieren. Daher können Fake News auch als Propaganda im Internet bezeichnet werden, die dazu dient, Meinungen zu bestimmten Themen zu beeinflussen und zu manipulieren. Hierbei geht beispielsweise eine akute Gefahr für Politiker aus, die kurz vor dem Wahlkampf stehen.

Eine Gesetzesänderung soll die Verbreitung und Erstellung von Fake News eindämmen

Dennoch glauben immer noch viele Personen, das bewusste veröffentlichen von Falschmeldungen sei nicht strafbar. Zwar steht das Lügen tatsächlich nicht unter Strafe, dennoch kommen die Ersteller von Fake News im Internet nicht immer ungestraft davon. Die wahllos verbreiteten Unwahrheiten verletzten unter anderem auch verschiedene Rechte, wie beispielsweise das Persönlichkeitsrecht. Wird dies verletzt, kann gerichtlich gegen den Verfasser vorgegangen werden. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, welches Gesetz konkret verletzt wird. Je nach Falschmeldung kann dem Verfasser neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe drohen. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Geschädigte tatsächlich beleidigungsfähig ist. Dies trifft auf folgende Fälle zu:

• Natürliche Personen
• Behörden des Bundes
• Gesetzgebende Organe des Bundes
• Politische Körperschaften
• Ämter und Behörden der Kirche

Unter besonderen Schutz gegen Fake News stehen Personen des politischen Lebens

Diese werden durch Verleumdung oder übler Nachrede in ihrer öffentlichen Stellung gefährdet, so dass sich auch ihr öffentliches Wirken erschwert. Handelt es sich bei den Fake News um üble Nachrede, droht dem Verfasser eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe. Dies ist im §186 StGB geregelt, welcher festlegt, dass die Behauptung unwahrer Tatsachen über eine Person strafbar ist, wenn diese den Betroffenen verächtlich machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn die Behauptung schriftlich geäußert wird. Hierbei muss der Verfasser sogar mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren rechnen. Dies kann auch ganz unbewusst geschehen, dann der Tatbestand wird häufig ganz ohne Wissen des Verfassers erfüllt, indem dieser Personen in einem Facebook- oder Twitter- Post herabwürdigt.

Weiß der Verfasser, dass seine Behauptung falsch ist, handelt es sich laut §187 StGB um den Tatbestand der Verleumdung, die ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Stellt sich jedoch heraus, dass die Behauptung tatsächlich der Wahrheit entspricht, entfällt die Strafe.

Weitere Informationen zum Thema Fake News finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.anwalt.org viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu allgemeinen Brennpunktthemen sowie verschiedenen Rechtsgebieten.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Autor: Isabel Frankenberg

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