Freitag, April 19, 2024
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Kooperationen von Krankenkassen und Startups

Auf dem Weg in die digitale Zukunft der Gesundheitsversorgung

Seit Herbst letzten Jahres gibt es im Rahmen des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) für gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, in Startups zu investieren. Diese Investitionsmöglichkeit bringt sowohl für Krankenkassen als auch für Startups viele Chancen mit sich. Selektivverträge können hier der Digitalisierung des Gesundheitswesens außerdem einen zusätzlichen Schub verleihen.

Mit dieser neuen Investitionsmöglichkeit gibt es Vorteile für beide Seiten:

Gesetzliche Krankenkassen können digitale Medizinprodukte – wie Gesundheits-Apps – fördern, mit denen beispielsweise Menschen mit chronischen Krankheiten besser versorgt werden können. Hinzu kommen weitere digitale Angebote, die Patienten in der Prävention oder Arzneimitteltherapie unterstützen sowie telemedizinische Angebote, die den Zugang zu ärztlicher Versorgung fernab der großen Zentren erleichtern. Startups haben außerdem die Möglichkeit, auf einen Schlag den gesamten Markt bedienen zu dürfen und sind nicht mehr darauf angewiesen, mit vielen einzelnen Krankenkassen individuelle Versorgungsverträge abzuschließen. Die digitalen Innovationen gelangen so viel schneller in die Praxis. 

Krankenkassen werden zu „Wagniskapitalgebern“

Die Krankenkassen dürfen bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven in Anteile an Investmentvermögen anlegen. Das bedeutet, dass sich das Investmentpotenzial der gesetzlichen Krankenkassen auf bis zu 400 Millionen Euro beläuft – nicht nur, aber eben auch für Start-Ups. Durch coronabedingte Mehrkosten könnten diese Rücklagen, und damit das zulässige Investitionsvolumen, allerdings schrumpfen. Hier gibt es aber das Venture Center of Excellence (VCoE). Ein europaweites Programm, das allen Kassen offensteht und sie bei der Auswahl von geeigneten Wagniskapitalen, mit denen sie gemeinsam finanzieren können, unterstützt. 

Damit werden Krankenkassen zu „Wagniskapitalgebern“, denn es ist absolut notwendig, die Erstgründer finanziell zu unterstützen. Andernfalls kommt das Geld aus dem Ausland und die Startups sind gezwungen abzuwandern. Die Digitalisierung und die damit verbundenen Innovationen dürfen nicht als Bedrohung gesehen werden, sondern als Mehrwert für die Versorgung. Diese stellen eine zusätzliche und nicht zu unterschätzende Chance für Krankenkassen dar, Teil der Digitalisierungsbewegung zu sein. 

Herausforderungen für Krankenkassen

Gleichzeitig stehen Krankenkassen damit auch vor neuen Aufgaben und einigen Herausforderungen. Denn bislang waren sie eher für die Verwaltung des Gesundheitswesens zuständig, nahmen Beiträge ein und beglichen Rechnungen von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern. Sie haben jedoch ein sehr gutes Verständnis des Gesundheitswesens und wissen daher, woran es dort fehlt. Versorgungslücken können von ihnen identifiziert werden und innovative Startup-Lösungen mit diesem essenziell wichtigen Knowhow besser in die Gesundheitsversorgung gebracht werden. Denn wie man am besten in den Markt einsteigt, wissen die meisten Unternehmen, die neu im Gesundheitswesen sind, nicht. 

Die Neuregelung der Selektivverträge für Krankenkassen erweitert die Spielräume der Vertragspartner nochmal. Solche Verträge können – anstelle von individuell durch die einzelnen Krankenkassen abgeschlossene Integrationsverträge – künftig über alle Kassenarten hinweg aufgelegt werden und es können sich mehrere Kassen an einem Vertrag beteiligen. Dadurch können auch nicht-ärztliche Leistungserbringer mit ins Boot geholt werden und bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens für einen zusätzlichen Schub sorgen. Auch regionale Versorgungsinnovationen sind ausdrücklich gestattet. So lässt auch sich eine integrative, an den Patienteninteressen ausgerichtete Versorgung leichter umsetzen.

Neue Gesetze öffnen Tür für Digitalisierung ein Stück weiter

Nach dem DVG soll Mitte 2021 auch das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) in Kraft treten. Hierfür wird beispielsweise die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) weiterentwickelt oder die Telemedizin weiter ausgebaut und attraktiver gestaltet. So öffnen Kooperationen von Krankenkassen und Startups die Tür für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ein Stück weiter und sind für eine technologiegestützte bessere Zukunft der Versorgung essenziell.

Autor:

Thorsten Bröske ist Geschäftsführer von versorgung.plus, Diplom-Sozialwissenschaftler sowie gelernter Sozialversicherungsfachangestellter. Und er weiß durch 20 Jahre Erfahrung im Gesundheitswesen, wie gute Versorgung geht. 

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