Donnerstag, April 18, 2024
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Miete, Nebenkosten und Anderes

Zur Miete wohnen hat einige Vorteile. Solange das Haus nicht verkauft werden soll und man sich fragt, ob die wechselnden Besitzverhältnisse einen selbst betreffen, Mieten erhöht werden oder die Nebenkosten anfangen, merkwürdig zu werden. Natürlich wohnt und lebt es sich einfacher, wenn man sich keine Sorgen machen muss. Das gilt für das Leben in einem Eigenheim genauso, wie für das Leben in einem Mietshaus.

Probleme mit der Nebenkostenabrechnung

Aber es geht auch anders. Nehmen wir an, man liest sich seine Nebenkostenabrechnung durch und irgendwas kommt einem merkwürdig vor. Was genau? Das lässt sich nicht sagen. Da wäre es ganz praktisch bekannten Homepages, etwa auf yourXpert, nach entsprechenden Experten zur Thematik zu suchen.

Aber bevor man sich vertrauensvoll in die Hände der Menschen mit Expertise begibt, halten wir fest, dass gewisse Grundvoraussetzungen für eine korrekte Nebenkostenabrechnung existieren.

Aufbau der Nebenkostenabrechnung

Mindestens angegeben werden müssen der Abrechnungszeitraum, ein sogenannter „Verteilerschlüssel“, sowie die Gesamtkostenzusammenstellung. Des Weiteren muss der Kostenanteil pro einzelnen Mieter berechnet und aufgeführt werden, ebenso müssen Vorleistungen, die durch den Mieter geleistet wurden, abgezogen werden.

Korrekt formulieren!

Nun könnte man als privater Vermieter auf die Idee kommen, die Abrechnung in einer bestimmten Art und Weise zu abzufassen, wenn man lediglich die eigenen Interessen im Blick hat. Soll der Mieter nur wissen, was er zu zahlen hat, lässt sich da eine Menge über den Text regeln.

Beschreibungen, die voller juristischer Fachsprache wimmeln, wären eine Möglichkeit. Man könnte sich viel auf irgendwelche Paragraphen beziehen, irgendwo im Text die Angaben verstecken, die man mindestens einbauen muss und dann nur am Ende schreiben, dass Mieter XY die Nebenkosten in Höhe von XYZ Euro bezahlen muss.

Der großartige Kabarettist Georg Schramm  bezeichnet so etwas  als „Herrschaftssprache“. Und er hielt damals – so um 2012 –  schon sinngemäß fest, was das Ziel dieser Sprache sein könnte. Es sollte vielleicht so kompliziert wie möglich formuliert sein, damit der Hörer nach dem Wahrnehmen des Satzes schon keine Lust mehr hat, sich weiter damit zu befassen.

Oder in unserem Fall: Dass der Leser keine Lust mehr hat, weiterzulesen. Er fühlt sich von den ganzen Fachausdrücken erschlagen oder vielleicht sogar zu dumm, um dem ganzen Text zu folgen.

Zum Glück darf man diese Anschreiben nicht so abfassen. Die Abrechnung soll nämlich formuliert werden, dass man sie versteht. Ein durchschnittlich gebildeter Mensch soll wissen, warum er genau diesen Betrag zahlen muss und wie dieser rechnerisch zustande gekommen ist. Er muss in der Lage sein, dieses Ergebnis rechnerisch nachzuvollziehen und dem Rechenweg folgen können.

Nun ist die Abrechnung so formuliert, dass man sie versteht, auch wenn man nicht ein Semester Jura, etwa an der Hochschule Pforzheim, genauer gesagt der Fakultät für Wirtschaft und Recht, absolviert hat. Und dennoch scheint irgendwas nicht korrekt zu sein.

Weitere Fallstricke

Also nimmt man seinen Mietvertrag zur Hand und kontrolliert mithilfe dieses Schriftstückes, was nicht korrekt sein könnte. Ein Beispiel wäre, dass Betriebskosten aufgeführt werden, die überhaupt nicht im Vertrag vereinbart wurden. Auch die Abrechnung der vorherigen Jahre kann helfen. Vielleicht – und das wäre das harmloseste – wurden zwei Kostenteile zusammengefasst. Es kann aber auch sein, dass Kostensteigungen auftreten, die nicht nachzuvollziehen sind. Oder es fallen Kosten an, die nicht nur nicht vereinbart wurden, sondern auch überhaupt nicht durch den Mieter gezahlt werden müssen.

Hierunter fallen Wartungs-, Verwaltungs- und Reparaturkosten. Auch die Entlohnung des Hausmeisters fällt nicht unter den Posten „Betriebskosten“, wie auch Anschaffungskosten, wenn beispielsweise der Hausmeister einen neuen Rasenmäher benötigt. Und wenn etwa ein Wespennest entfernt werden muss, sind dies ebenfalls keine Betriebskosten.

Vollkommen anders sieht dies etwa bei Heizkosten aus – diese müssen natürlich von den Mietern bezahlt werden.

Fazit

Wir halten fest: Es ist egal, ob man zur Miete wohnt oder sich selbst den Traum vom eigenen, Häuschen erfüllt hat – so ganz ohne juristische Irrungen und Wirrungen scheint es nicht zu gehen. Der Eine muss sich fragen, ob die Miete zu hoch und die Nebenkosten korrekt sind. Der Andere wälzt die Überlegung, ob der Kredit, den er damals beim Hausbau abgeschlossen hat, vielleicht doch zu hoch war und ob er ihn noch wird bedienen können.

Autor Kevin Kath

Bildquelle pexels

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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