Samstag, November 2, 2024
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Selbstständigkeit mal anders

Übernehmen ist das neue Gründen 

Wege in die Selbstständigkeit existieren viele: Start-up-Spirit in echtes Enterpreneurship umwandeln und einen eigenen Betrieb aufbauen oder in ein Franchise-System einsteigen bilden nur zwei Optionen, unternehmerisch tätig zu werden. Zwischen Idee, Umsetzung und Erfolg legen Gründer häufig eine lange Strecke zurück, die nicht immer ohne Risiko und Rückschläge ist. Anstatt selbst bei null anzufangen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, ein bestehendes Unternehmen als Nachfolger zu übernehmen – insbesondere im Mittelstand. Hier, so die Prognosen, hinterlässt der allmähliche Rückzug der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation aus dem Erwerbsleben in den nächsten fünf Jahren zahlreiche leere Chefsessel, die besetzt werden wollen. Damit sich eine solche Stabsübergabe nicht zum Spießrutenlauf entwickelt, muss der Machtwechsel jedoch gründlich vorbereitet und professionell begleitet werden. 

Es bleibt nicht immer in der Familie 

Für viele Inhaber kleiner und mittlerer Betriebe galt eine Übergabe innerhalb der eigenen Verwandtschaft lange Zeit als Idealfall. Laut einer aktuellen KfW- Studie deutet sich hier jedoch ein Wandel an und der Verkauf des eigenen Lebenswerks wird für viele Alt-Unternehmer demnach zur denkbaren Nachfolgelösung. Vor allem für interessierte Durchstarter bietet das einige Vorteile. Schließlich überspringen sie, anders als bei einer klassischen Existenzgründung, die Aufbauphase des Unternehmens komplett. Zudem läuft bei einer soliden Firma der Geschäftsbetrieb bereits erfolgreich, Strukturen und Prozesse haben sich über Jahre etabliert und Kunden wie Lieferanten sind bereits vorhanden. Auch über Inventar und Maschinen müssen sie sich in der Regel keine allzu großen Sorgen machen – insbesondere, wenn kontinuierlich in die Zukunft des Unternehmens investiert wurde. Gleichzeitig können aber genau diese Pluspunkte auch zur Herausforderung werden.

So profitieren Übernahmewillige zwar von einer gewissen Zeitersparnis und einem minimierten Risiko, allerdings müssen sie sich unter Umständen auf ein höheres Startkapital für den Kauf eines Betriebs einstellen. Gegebenenfalls kommt sogar weiterer Kapitalbedarf für notwendige Modernisierungsmaßnahmen hinzu. 

Planen ist alles 

Nicht selten werden auch Misstöne aufgrund einer fehlenden Exit-Strategie des Alt-Unternehmers laut. Bleibt der Senior dem Unternehmen beispielsweise als Berater erhalten, sorgt das unter Umständen für Probleme, denn die Firma hat so scheinbar zwei Chefs. Wenn beide Führungspersönlichkeiten darüber hinaus noch gegensätzliche Anweisungen geben, sind Konflikte vorprogrammiert. Entsprechend sollte auf Unternehmerseite der Nachfolgeprozess möglichst früh angestoßen werden, um die Zukunft der Firma nicht zu gefährden. Ein Königsweg mit einfachen linearen Lösungen existiert dabei nicht. Jeder Betrieb ist anders, daher muss auch die Konzeption der Nachfolge individuell gestaltet werden. Neben zahlreichen relevanten Systemen im Unternehmen sollten in einer Bestandsaufnahme vor allem Fragen nach Vermögensverteilung und Übertragungsart sowie die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts berücksichtig werden. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ergibt sich die weitere Planung der vertraglichen Ausgestaltung. 

Von der Kunst, einen Deal auszuhandeln 

Steht ein Verkauf an, präsentieren sich andere rechtliche Optionen und Übertragungsformen als beispielsweise bei einer familieninternen Übergabe. So können im Rahmen eines Assetkaufs sämtliche zum Betrieb gehörende Gegenstände an einzelne Abnehmer übertragen werden. Eine solche Option wird dann notwendig, wenn die zu verkaufende Firma als Einzelunternehmen betrieben wird oder nur ein Teil veräußert werden soll. Handelt es sich bei dem Betrieb hingegen um eine Personengesellschaft, besteht die Möglichkeit, als Externer Anteile an dem Unternehmen durch einen Beteiligungskauf oder einen Share-Deal zu erwerben.

In der Praxis gestaltet sich eine solche Übertragung – beispielsweise durch ein Management-Buy-In – häufig wesentlich einfacher als ein Assetkauf. Dennoch muss auch ein solches Geschäft sorgfältig geprüft und vorbereitet werden: Reichen die finanziellen Mittel des Käufers? Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung? Soll die Beteiligung Teil eines Anstellungsvertrages werden? Das sind nur einige der Fragen, die es in diesem Fall zu klären gilt. Um die passende Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung wichtig. Im Idealfall entwickeln Experten individuelle Konzepte, die auf einem rechtlich soliden Fundament stehen und den Fortbestand des Unternehmens sichern. 

Weitere Informationen unter: http://www.korten-ag.de/ 

Bild: ©Korten Rechtsanwälte Felix Korten

Autor: Felix Korten

Felix Korten ist Rechtsanwalt und Vorstand der Kanzlei Korten Rechtsanwälte AG mit Standorten in Hamburg, München und Göttingen. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung als Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften. 2021 wurde er in den Senat der Wirtschaft berufen. 

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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