Sonntag, Dezember 10, 2023
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Sicherheit für Startups – Prävention statt Schadensbegrenzung

Nicht nur dort, wo mit gefährlichem Gerät umgegangen wird, ist Arbeitssicherheit ein wichtiger Gedanke. Im Zeitalter der „Smart Factory“ im Sinne der Industrie 4.0 sind auch die Lösungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit „smarter“ und anspruchsvoller geworden. Längst haben auch Arbeitgeber verstanden, dass die Frage nach der Sicherheit schon vor dem ersten Unfall gestellt werden muss. Besonders für Jungunternehmer gehört dieses Thema also schon bei der Planung des eigenen Betriebs auf die Agenda.

Arbeits- oder Betriebssicherheit?

Der Überbegriff Arbeitsschutz beinhaltet zwei Perspektiven, die aus der allgemeinen Rechtsgrundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hervorgehen. Bei der Betriebssicherheit geht es primär um die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, die für jeglichen betrieblichen Prozess eingesetzt werden. Dies beinhaltet große Fertigungsstraßen und schweres Baugerät, aber auch jedes eingesetzte Fahrzeug und nach moderner Auffassung sogar EDV-Anlagen. Arbeitssicherheit hingegen legt den Fokus auf die im Betrieb Beschäftigten und deren Sicherheit am Arbeitsplatz. Beide Seiten der Medaille müssen gleichermaßen betrachtet werden – Und zwar vom Arbeitgeber!

Sicherheit ist Chefsache

§3 des ArbSchG sieht unmissverständlich den Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Arbeitsschutz in vollem Umfang gewährleistet ist. Dies bedeutet auch, dass bei einer Verletzung dieser Pflicht der Unternehmer für die Schäden an seinen Beschäftigten haftet! Für Jungunternehmer ist es daher besonders wichtig, sich schon vor dem Richtfest über die relevanten gesetzlichen Vorschriften, wie auch über die der jeweiligen Berufsgenossenschaften zu informieren.

Wie funktioniert der Arbeitsschutz?

Die meisten Richtlinien des Arbeitsschutzes folgen dem allgemeinen Modell des Risikomanagements, welches sich Schritt für Schritt grob wie folgt darstellt:

  1. Risiken identifizieren
  2. Alle identifizierten Risiken abgrenzen und festhalten
  3. Gefundene Risiken nach möglichem Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten
  4. Maßnahmenplan erstellen & umsetzen
  5. Risiken weiterhin überwachen

Im Sinne der Arbeitssicherheit fällt unter den Begriff Risiko alles das, was sich negativ auf die Arbeitnehmer auswirken könnte. Diese Definition ist gewollt weit gefasst, denn wie eingangs erwähnt können neben offensichtlich gefährlichen Maschinen viele weitere Faktoren Einfluss auf Leib und Leben der Beschäftigten nehmen. Die Gesundheit der Arbeitnehmer, insbesondere auch die psychische, steht heute im Fokus. Selbst ein Startup mit fünf Mitarbeitern, die allesamt reine Bildschirmarbeit verrichten, muss auf die Gesundheit ebendieser achten. Der Unternehmer hinter einem solchen Betrieb sollte auch präventive Maßnahmen wie die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in Betracht ziehen, zu dem im Übrigen auch schon das Bereitstellen von gesunder Nahrung und Getränken gehört!

Für Unternehmen mit komplexen Anlagen ist viel Fachwissen von Nöten, sowohl vom Arbeitgeber als auch von den Beschäftigten, denn diese müssen gründlich im Umgang mit eventuellen Gefahren geschult werden. Auch die Ermöglichung dieser Schulung ist die Pflicht des Unternehmers. Auch technische Lösungen besonders für den Schutz der Gebäudeelektrik dürfen nicht vernachlässigt werden, so sollten etwa passende Relais in den Schaltschrank integriert werden, die durch Verzögerung oder Sequenzierung für mehr Sicherheit z.B. bei der Beleuchtung sorgen.

Richtig Weiterbilden

Viele Unternehmer greifen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu externen Experten. Der TÜV (Nord/Süd) ist eine gute Anlaufstelle, um passende Seminare und Weiterbildungen zu finden. Es gilt die Devise: Rechtzeitig statt zu spät!

Bild: pixabay.com

Autor: RS Components

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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