Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)<\/strong> geregelt.<\/p>\n\n\n\nZentrales Merkmal ist die Haftungsbeschränkung:
Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen, sofern sie ihre Einlagen ordnungsgemäß erbracht haben und keine Pflichtverletzungen vorliegen.<\/p>\n\n\n\n
Juristische Person<\/h3>\n\n\n\n
Die GmbH ist eine juristische Person<\/strong>. Das bedeutet:<\/p>\n\n\n\n\n- Sie kann Verträge abschließen<\/li>\n\n\n\n
- Sie kann Eigentum besitzen<\/li>\n\n\n\n
- Sie kann klagen und verklagt werden<\/li>\n\n\n\n
- Sie tritt rechtlich eigenständig auf<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister<\/strong>. Vorher existiert sie noch nicht als vollwertige Gesellschaft.<\/p>\n\n\n\nStammkapital und Einlagen<\/h2>\n\n\n\nMindeststammkapital<\/h3>\n\n\n\n
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro<\/strong> (§ 5 GmbHG).<\/p>\n\n\n\nWichtig für die Praxis:<\/p>\n\n\n\n
\n- Bei Gründung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt<\/strong> sein<\/li>\n\n\n\n
- Der Rest bleibt als offene Einlage bestehen<\/li>\n\n\n\n
- Das Stammkapital gehört der Gesellschaft, nicht den Gesellschaftern<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Das Stammkapital ist kein Budget für private Zwecke, sondern Haftungsmasse und Signal wirtschaftlicher Ernsthaftigkeit.<\/p>\n\n\n\n
Sacheinlagen<\/h3>\n\n\n\n
Neben der Bargründung ist auch eine Gründung mit Sacheinlagen<\/strong> möglich, etwa durch:<\/p>\n\n\n\n\n- Maschinen<\/li>\n\n\n\n
- Fahrzeuge<\/li>\n\n\n\n
- Patente<\/li>\n\n\n\n
- Software oder andere Vermögenswerte<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
In diesem Fall ist ein Sachgründungsbericht<\/strong> erforderlich. Die eingebrachten Gegenstände müssen bewertet und detailliert dokumentiert werden. Das macht die Gründung rechtlich komplexer, teurer und zeitaufwendiger als eine klassische Bargründung. In der Startup-Praxis wird daher häufig die Bargründung bevorzugt.<\/p>\n\n\n\nOrgane der GmbH<\/h2>\n\n\n\nGesellschafterversammlung<\/h3>\n\n\n\n
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der GmbH. Sie beschließt unter anderem über:<\/p>\n\n\n\n
\n- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern<\/li>\n\n\n\n
- Verwendung des Gewinns<\/li>\n\n\n\n
- Satzungsänderungen<\/li>\n\n\n\n
- Kapitalmaßnahmen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Geschäftsführer<\/h3>\n\n\n\n
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH und vertritt sie nach außen. Er kann Gesellschafter sein, muss es aber nicht.<\/p>\n\n\n\n
Wichtig:
Geschäftsführer tragen persönliche Verantwortung. Bei Pflichtverletzungen, etwa bei Insolvenzverschleppung oder Verstößen gegen steuerliche Pflichten, haften sie persönlich.<\/p>\n\n\n\n
Aufsichtsrat (optional)<\/h3>\n\n\n\n
Ein Aufsichtsrat ist nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Für die meisten Startups ist er freiwillig.<\/p>\n\n\n\n
Bedeutung für Startups & Gründer<\/h2>\n\n\n\nWarum die GmbH für Gründer relevant ist<\/h3>\n\n\n\n
Die GmbH ist besonders attraktiv für:<\/p>\n\n\n\n
\n- Startups mit wirtschaftlichem Risiko<\/li>\n\n\n\n
- Unternehmen mit mehreren Gründern<\/li>\n\n\n\n
- Geschäftsmodelle mit Skalierungspotenzial<\/li>\n\n\n\n
- Vorhaben mit externen Investoren<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Sie bietet eine klare Struktur, hohe Rechtssicherheit und gute Akzeptanz bei Banken, Kunden und Kapitalgebern.<\/p>\n\n\n\n
Haftung: Vorteil mit Grenzen<\/h3>\n\n\n\n
Die Haftungsbeschränkung ist einer der größten Vorteile der GmbH. Sie gilt jedoch nicht uneingeschränkt:<\/p>\n\n\n\n
\n- Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen persönlich<\/li>\n\n\n\n
- Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten droht Durchgriffshaftung<\/li>\n\n\n\n
- Private Bürgschaften können die Haftungsbeschränkung faktisch aushebeln<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Gründer sollten die Haftung realistisch einschätzen und sauber zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen trennen.<\/p>\n\n\n\n
Gründungsphase: GmbH in Gründung (i. G.)<\/h2>\n\n\n\n
Zwischen Notartermin und Handelsregistereintrag firmiert das Unternehmen als GmbH in Gründung (GmbH i. G.)<\/strong>.<\/p>\n\n\n\nDiese Phase ist rechtlich besonders sensibel:<\/p>\n\n\n\n
\n- Die GmbH ist noch keine juristische Person<\/li>\n\n\n\n
- Für Verbindlichkeiten haften häufig die handelnden Personen persönlich<\/li>\n\n\n\n
- Man spricht hier von der Handelndenhaftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister greift die volle Haftungsbeschränkung. Gründer sollten in dieser Phase Verträge möglichst zurückhaltend abschließen oder klare Haftungsregelungen treffen.<\/p>\n\n\n\n
Gründung einer GmbH: Ablauf<\/h2>\n\n\n\n\n- Gesellschaftsvertrag erstellen<\/strong> (individuell oder Musterprotokoll)<\/li>\n\n\n\n
- Notarielle Beurkundung<\/strong><\/li>\n\n\n\n
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen<\/strong><\/li>\n\n\n\n
- Eintragung ins Handelsregister<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n
Das Musterprotokoll eignet sich nur für sehr einfache Gründungen. Bei mehreren Gesellschaftern oder Investoren ist eine individuelle Satzung meist unverzichtbar.<\/p>\n\n\n\n
Laufende Pflichten und Kosten einer GmbH<\/h2>\n\n\n\nBuchführung und Offenlegung<\/h3>\n\n\n\n
Die GmbH ist buchführungspflichtig und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen. Dieser ist im Bundesanzeiger offenzulegen, mit Erleichterungen für kleine GmbHs.<\/p>\n\n\n\n
Transparenzregister<\/h3>\n\n\n\n
Seit August 2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister<\/strong>. GmbHs sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten<\/strong> aktiv einzutragen und aktuell zu halten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.<\/p>\n\n\n\nSteuern<\/h3>\n\n\n\n
Eine GmbH unterliegt insbesondere:<\/p>\n\n\n\n