{"id":123244,"date":"2026-05-05T08:02:22","date_gmt":"2026-05-05T06:02:22","guid":{"rendered":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/?p=123244"},"modified":"2026-05-05T08:02:22","modified_gmt":"2026-05-05T06:02:22","slug":"entwurf-28-regime-insolvenz-gruender","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/entwurf-28-regime-insolvenz-gruender\/","title":{"rendered":"\u201eFound fast, fail fast\u201c \u2013 der EU-Entwurf zum 28. Regime und seine blinden Flecken im Insolvenzrecht"},"content":{"rendered":"\n
Am 18. M\u00e4rz 2026 hat die Europ\u00e4ische Kommission ihren Entwurf f\u00fcr das sogenannte 28. Regime vorgelegt. Das Gesetzesvorhaben ist ambitioniert: Ein freiwilliger, vollst\u00e4ndig digitaler europ\u00e4ischer Rechtsrahmen soll Unternehmensgr\u00fcndungen vereinfachen, grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigkeit erleichtern und die Skalierung innerhalb der EU beschleunigen. Herzst\u00fcck ist die geplante \u201eEU Inc.\u201c als einheitliche europ\u00e4ische Gesellschaftsform. Doch was taugt der Entwurf aus Sicht der Insolvenzpraxis?<\/p>\n\n\n\n
Dass die Kommission mit ihrem 28. Regime auch das Insolvenzrecht adressiert hat, ist zu begr\u00fc\u00dfen. Denn die Attraktivit\u00e4t eines Standorts bemisst sich f\u00fcr Gr\u00fcnder nicht nur daran, wie einfach es ist ein Unternehmen zu starten, sondern auch daran, was im Fall des Scheiterns passiert. <\/p>\n\n\n\n
Der Entwurf setzt im Krisenfall auf ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren, nicht auf Sanierung. Das ist problematisch, weil der Entwurf sich gezielt an \u201einnovative Start-ups und Scale-ups\u201c richtet \u2013 also junge und schnell wachsende Unternehmen, deren Wert oft in Software, Daten, Technologie oder Know-how liegt. Genau diese Werte lassen sich h\u00e4ufig retten.<\/p>\n\n\n\n
Dass daf\u00fcr aber keine neuen Regelungen vorgesehen sind, sendet ein falsches Signal: Scheitern bedeutet vor allem Abwicklung. F\u00fcr Gr\u00fcnder hei\u00dft das im Zweifel: Wer sein Unternehmen noch retten oder Teile davon erhalten will, muss weiterhin auf nationale Verfahren setzten, obwohl eigentlich ein einheitlicher EU-Rahmen geschaffen werden soll.<\/p>\n\n\n\n
Positiv ist hingegen die geplante kurze Verfahrensdauer. Unternehmer haben Interesse daran, das \u201eKapitel Insolvenz\u201c m\u00f6glichst schnell zu beenden. Innerhalb von sechs Monaten soll das Verfahren abgeschlossen sein. Die Option, um sechs Monate zu verl\u00e4ngern, besteht aber ebenfalls. Dennoch bleibt nach dem Entwurf auch das Risiko, dass Verfahren deutlich l\u00e4nger dauern und in ein unbefristetes Verfahren \u00fcbergehen.<\/p>\n\n\n\n
Ein zentraler Punkt bleibt ebenfalls ungel\u00f6st: Die Haftung. Der Entwurf enth\u00e4lt keine Erleichterungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. F\u00fcr Gr\u00fcnder bedeutet das weiterhin ein ernsthaftes pers\u00f6nliches Risiko, insbesondere bei versp\u00e4teter Insolvenzantragsstellung. Eine Haftungserleichterung (au\u00dfer bei Vorsatz) h\u00e4tte sicherlich positive Auswirkungen auf die Bereitschaft gehabt, unternehmerisch Verantwortung zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n
F\u00fcr Investoren z\u00e4hlt im Insolvenzfall vor allem, ob ihre Rechte verl\u00e4sslich durchgesetzt werden. Hier wird es kritisch: Der Entwurf sieht vor, unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Insolvenzverwalter zu verzichten. In diesem Fall verwertet das Start-up\/Scale-up sein Verm\u00f6gen selbst. Das mag effizient wirken, ist aber riskant, gerade bei der Verwertung immaterieller Werte wie spezieller Software, Daten oder des Know-Hows.<\/p>\n\n\n\n
Konkret hei\u00dft das: Es gibt weniger unabh\u00e4ngige Kontrolle. Gleichzeitig sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, wenn Gr\u00fcnder \u00fcber die Verwertung eigener Assets entscheiden. F\u00fcr Investoren w\u00e4re es damit auch schwerer einsch\u00e4tzbar, ob im Insolvenzfall ihre Sicherheiten tats\u00e4chlich zum bestm\u00f6glichen Wert realisiert werden. <\/p>\n\n\n\n
Verl\u00e4ssliche und vergleichbare Regeln sind aber entscheidend, um Risiken zu bewerten und Kapital effizient einzusetzen. Entsprechend fordert auch der Bundesverband deutscher Banken europaweit konsistente Standards.<\/p>\n\n\n\n
Alles in allem geht der Verordnungs-Entwurf in die richtige Richtung. Gr\u00fcnden und Abwickeln sollen damit schneller und einfacher werden.<\/p>\n\n\n\n
F\u00fcr Gr\u00fcnder und Investoren hei\u00dft das: Die insolvenzrechtlichen Regelungen verfolgen, wie der gesamte Entwurf das richtige Ziel. Gr\u00fcnden muss einfacher und effektiver werden. Gleiches gilt f\u00fcr die Abwicklung im Fall des Scheiterns. Es fehlen allerdings Vorschriften, welche die Interessen der Gr\u00fcnder und Investoren wirklich st\u00e4rken. Wenn Europa mehr Start-ups will, braucht es also nicht nur ein \u201eFail fast\u201c, sondern auch ein \u201eRecover smart\u201c.<\/p>\n\n\n\n