{"id":125638,"date":"2026-07-07T10:23:36","date_gmt":"2026-07-07T08:23:36","guid":{"rendered":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/?p=125638"},"modified":"2026-07-07T10:23:37","modified_gmt":"2026-07-07T08:23:37","slug":"website-abmahnung-datenschutzerklaerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/website-abmahnung-datenschutzerklaerung\/","title":{"rendered":"Die 7 h\u00e4ufigsten rechtlichen Stolperfallen f\u00fcr Solopreneure \u2013 und wie man sie vermeidet"},"content":{"rendered":"\n
Es ist 7:40 Uhr, der Kaffee dampft noch, da liegt dieser Umschlag auf dem Tisch. Kanzlei-Logo, Aktenzeichen, 1.200 Euro. Lena ist Coachin, seit zwei Jahren selbstst\u00e4ndig, und sie hatte sich f\u00fcr ziemlich gut organisiert gehalten. Jetzt liest sie das Wort \u201eAbmahnung\u201c und sp\u00fcrt, wie ihr der Boden wegsackt.<\/p>\n\n\n\n
Lena ist erfunden. Die Fehler, \u00fcber die sie stolpert, passieren jedoch in der Praxis t\u00e4glich.<\/p>\n\n\n\n
Der Stein des Ansto\u00dfes ist ihre Website. Im Impressum stehen der Firmenname und eine E-Mail, sonst nichts. Keine ladungsf\u00e4hige Adresse, kein vollst\u00e4ndiger Name, die Rechtsform falsch. Lena hatte gedacht, das reicht schon, sie verkauft ja nur \u00fcber Instagram und ein bisschen \u00fcber die Seite. Nein, das reicht nicht. Wer gesch\u00e4ftlich auftritt, muss ladungsf\u00e4hig und somit f\u00fcr die Justiz greifbar sein \u2013 im Klartext: mit Name und Adresse, nicht mit einem Firmennamen und einem Postfach. Es ist die unscheinbarste Stelle der Website und gleichzeitig die, an der die meisten zuerst auflaufen.<\/p>\n\n\n\n
W\u00e4hrend sie scrollt, f\u00e4llt ihr Blick auf die Datenschutzerkl\u00e4rung. 2021, kopiert aus einem Gratis-Generator. Seitdem sind ein Newsletter-Tool, ein Buchungskalender und ein Analyse-Skript dazugekommen. In dem Text taucht keines davon auf.<\/p>\n\n\n\n
Lena war davon ausgegangen, dass mit der extern erstellten Website auch rechtlich alles passt. Tats\u00e4chlich liegt die Verantwortung f\u00fcr Datenschutz und rechtliche Inhalte jedoch immer beim Unternehmer selbst \u2013 ein Punkt, der h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt wird.<\/p>\n\n\n\n
Denn jedes dieser Tools sammelt Daten und m\u00fcsste in der Datenschutzerkl\u00e4rung aufgef\u00fchrt sein. Solche Texte veralten oft unbemerkt und hinken den eingesetzten Tools hinterher. Bis es auff\u00e4llt \u2013 und dann nicht selten mit Konsequenzen verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n
Lenas Banner ist freundlich und schlicht: ein gr\u00fcner \u201eOK\u201c-Button, fertig. Genau das ist das Problem. Ablehnen kann man nicht, jedenfalls nicht so einfach wie zustimmen. Und ihr Analyse-Tool l\u00e4dt schon, bevor \u00fcberhaupt jemand geklickt hat. Sie hatte das nie hinterfragt, der Banner sah ja aus wie \u00fcberall. Dass \u201esieht aus wie \u00fcberall\u201c kein rechtlicher Ma\u00dfstab ist, zeigt sich an diesem Morgen.<\/p>\n\n\n\n
Dann erinnert sie sich an ihre letzte Kampagne. Nach einem Netzwerkabend hatte sie einen Stapel Visitenkarten abgetippt und allen ihren Newsletter geschickt. Gut gemeint, neue Kontakte, warum nicht. Nur: Niemand hatte zugestimmt. Werbung per E-Mail braucht ein echtes Ja, am besten doppelt best\u00e4tigt \u00fcber einen Link. Mit so einer Best\u00e4tigung lie\u00dfe sich heute schwarz auf wei\u00df nachweisen, wer den Newsletter wollte. Stattdessen bleibt Lena nur ein mulmiges Gef\u00fchl.<\/p>\n\n\n\n
Lenas AGB stammen von einer fremden Coaching-Seite. Schlie\u00dflich macht die Mitbewerberin das Gleiche. Einmal kopiert, nie angepasst. Sie passen dennoch nicht zu ihren Online-Kursen, und eine Klausel benachteiligt ihre Kunden so deutlich, dass sie schlicht unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n
Beim Verkauf an Verbraucher kommt das Widerrufsrecht dazu \u2013 mit der amtlichen Belehrung und einem Formular. Und ausgerechnet jetzt liest sie, dass seit dem 19. Juni 2026 ein Widerrufsbutton Pflicht ist, \u00fcber den Kunden online direkt k\u00fcndigen k\u00f6nnen. Ihre Seite ist davon meilenweit entfernt. Sie fragt sich, ob der Webdesigner sie darauf h\u00e4tte hinweisen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n
Brief Nummer zwei kommt zwei Wochen sp\u00e4ter. Diesmal geht es um das Headerbild auf ihrer Startseite, gefunden \u00fcber die Bildersuche und f\u00fcr kostenlos gehalten. War es nie. Fotos, Texte, Schriften und die Musik unter ihren Reels \u2013 alles geh\u00f6rt irgendwem. Lena hatte nie notiert, woher ihre Bilder kamen, und kann nun nichts belegen. Ein einziges Foto wird teurer als ihr halbes Marketingbudget.<\/p>\n\n\n\n
Beim Sortieren ihrer Zahlen zeigt sich das letzte Risiko. Im vergangenen Jahr kam ihr Geld fast nur von einem einzigen Auftraggeber, in dessen Kalender und Tools sie fest eingebunden war. Das riecht nach Scheinselbstst\u00e4ndigkeit, und am Ende stehen wom\u00f6glich Nachzahlungen an die Sozialversicherung an. Mehrere Kunden, eigene Arbeitsmittel und ein klarer Abstand h\u00e4tten sie besser gesch\u00fctzt. Auch bei der Kleinunternehmerregelung war sie sich nie ganz sicher, wo ihre Grenze eigentlich liegt.<\/p>\n\n\n\n
Lena unterschreibt eine Unterlassungserkl\u00e4rung, zahlt, \u00e4rgert sich und r\u00e4umt dann auf. Innerhalb eines Monats steht ihre Website auf festem Grund. Das eigentlich Tr\u00f6stliche an ihrer Geschichte: Kein einziger dieser Punkte ist kompliziert. Sie fallen nur dann auf einmal \u00fcber einen her, wenn man sie zu lange liegen l\u00e4sst. Ein halber Tag im Quartal, an dem man Texte, Tools und Vertr\u00e4ge \u00fcberpr\u00fcft, reicht meist schon aus. Dann bleibt der Montagmorgen das, was er sein sollte \u2013 ein Kaffee, eine To-do-Liste und kein Brief von der Kanzlei.<\/p>\n\n\n\n
Bildcredits Fabian Mepic Fotografie<\/p>\n\n\n\n
Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder.<\/p>\n\n\n\n