{"id":125664,"date":"2026-07-08T11:31:02","date_gmt":"2026-07-08T09:31:02","guid":{"rendered":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/?p=125664"},"modified":"2026-07-08T11:41:39","modified_gmt":"2026-07-08T09:41:39","slug":"bundesverfassungsgericht-susanne-baer-grundgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/bundesverfassungsgericht-susanne-baer-grundgesetz\/","title":{"rendered":"Viele halten den Rechtsstaat f\u00fcr selbstverst\u00e4ndlich. Aber wie w\u00e4re es ohne?"},"content":{"rendered":"\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Das Bundesverfassungsgericht ist der Schiedsrichter \u2013 oder die Schiedsrichterin \u2013 f\u00fcr die Regeln, die f\u00fcr uns alle gelten, und die stehen im Grundgesetz, unserer Verfassung. Das Grundgesetz geh\u00f6rt aber nicht dem Gericht, sondern uns allen. Das Gericht ist nur daf\u00fcr da, dass die gro\u00dfen Worte keine leeren Versprechungen sind. In Deutschland kann sich dazu jede B\u00fcrgerin, jeder B\u00fcrger selbst an das Gericht wenden, und dann wird unabh\u00e4ngig entschieden.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Ehrenvoll, anspruchsvoll, ereignisreich \u2013 gro\u00dfartig, im wahrsten Sinne des Wortes. Als Richterin habe ich ja mit zu verantworten gehabt, dass die Spielregeln der Demokratie eingehalten werden, wo hier die roten Linien verlaufen.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Nehmen Sie die Meinungsfreiheit. Sie ist ein hohes Gut, aber wie weit reicht sie? In letzter Zeit wird gezielt behauptet, es m\u00fcsse eine v\u00f6llig unbegrenzte Freiheit sein \u2013 und jede Gegenrede wird als \u201eZensur\u201c denunziert. Aber das ist irref\u00fchrend. Im Streitfall muss das Bundesverfassungsgericht kl\u00e4ren: Wer andere scharf kritisiert, wer vielleicht auch nervt oder wessen Meinung einem nicht gef\u00e4llt, hat nat\u00fcrlich das Recht auf Meinungsfreiheit. Aber wenn es nur darum geht, andere niederzumachen, dann gibt es eine Grenze. Die \u201eSchm\u00e4hkritik\u201c ist nicht gesch\u00fctzt, weil es da gar nicht um Meinungen geht.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Das war kein guter Moment f\u00fcr die Politik und sollte sich nicht wiederholen. Normalerweise wird im Vorfeld gekl\u00e4rt, ob jemand \u00fcber die Parteigrenzen hinweg Zustimmung findet. Das war hier nicht hinreichend gesichert, letztlich grob fahrl\u00e4ssig. Es schadet auch dem Parlament, wenn ein organisierter Shitstorm von rechts in letzter Minute so viel Einfluss hat. Tats\u00e4chlich sind die Wahlen zum Gericht ja klug gedacht: Um in Deutschland in dieses h\u00f6chste juristische Amt zu kommen, m\u00fcssen zwei Drittel des Bundestags oder Bundesrats zustimmen. Das bedeutet, dass keine Regierung einfach ihre Leute durchsetzen kann. Sie muss immer die Opposition mitnehmen, und im Wechsel schl\u00e4gt auch diese geeignete Personen vor, denen dann die Mehrheit zustimmen muss. Das sorgt f\u00fcr Vielfalt im Gericht und verhindert Extreme. Aber es muss auch entsprechend organisiert werden. Ich hoffe, dass alle den Schuss geh\u00f6rt haben. Denn was hier eine Rolle spielte, war beunruhigend.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Hier wurde eine Frau gezielt denunziert, organisiert in den sozialen Medien und durch falsche Plagiatsvorw\u00fcrfe. Es ist sehr gef\u00e4hrlich, wenn Bots Personalentscheidungen beeinflussen. Dazu kam noch eine Dosis Frauenfeindlichkeit. Und es wurde der absurde Eindruck erweckt, eine einzelne Richterin oder ein Richter k\u00f6nne die Rechtsprechung drehen.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Die entscheidende Idee ist, dass diese acht Leute so gew\u00e4hlt werden, dass sie m\u00f6glichst unterschiedlich denken. F\u00fcr das Gericht ist es fundamental, dass ein Senat die verschiedenen Perspektiven auf ein Problem ernstnimmt, um dann gemeinsam, m\u00f6glichst im Konsens zu entscheiden, denn der muss schlie\u00dflich von der gesamten Gesellschaft akzeptiert werden. Weil die Besetzung wechselt, wird auch immer wieder neu gefragt, ob man den alten Linien folgen kann. Die begrenzte Amtszeit hilft also, die Verfassung \u201ein die Zeit zu stellen\u201c.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Unterstellungen waren Teil der Diffamierungskampagne. Es waren umstrittene, aber keine radikalen Positionen. Zwar ist es legitim, wenn zum Beispiel eine konservative Politikerin eine andere Position vertritt und deshalb von einer Kandidatin nicht begeistert ist. Problematisch wird es aber, wenn die Position der Kandidatin als vollkommen intolerabel dargestellt wird, obwohl es eine legitime Rechtsauffassung ist.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Es lohnt sich, \u00fcber Neutralit\u00e4t etwas l\u00e4nger nachzudenken. Derzeit wird der Begriff von rechtsautorit\u00e4ren Kr\u00e4ften instrumentalisiert, denn wir leben in Zeiten der politischen Piraterie: \u201eNeutralit\u00e4t\u201c, \u201eFreiheit\u201c oder auch \u201eDemokratie\u201c werden politisch gekapert, um vor allem zivilgesellschaftlichem Engagement das Wasser abzugraben. Dann hei\u00dft es: Ein Angebot politischer Bildung sei nicht neutral und d\u00fcrfe deshalb nicht gef\u00f6rdert werden. Aber das ist grundfalsch, denn Bildung zielt auf Demokratie und Menschenrechte. Die Holocaust-\u00dcberlebende Tova Friedman hat das im Januar im Bundestag auf den Punkt gebracht: \u201eNeutralit\u00e4t im Angesicht des Hasses ist keine Neutralit\u00e4t \u2013 sie bedeutet Zustimmung.\u201c<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Das Gericht muss sich in Politik einmischen, aber es handelt juristisch, mit dem Grundgesetz in der Hand. Menschenw\u00fcrde, Freiheit und Gleichheit ernst zu nehmen, und zwar f\u00fcr alle \u2013 das ist Neutralit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Indem es juristisch argumentiert. Das Gericht hat ja die Aufgabe, sich in politische Dinge einzumischen, aber es darf nicht politisch gestalten, darf Politik nicht ersetzen. Es zieht eben nur rote Linien. Verfassungsgerichtliche Entscheidungen beenden die politische Auseinandersetzung auch nicht, sondern fordern ein, dass ans Grundgesetz gedacht wird. Die Dinge zu gestalten \u2013 daf\u00fcr liegt die Verantwortung bei der Politik.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Frage l\u00e4sst mich an einen Moment in einem H\u00f6rsaal in den USA denken. Catharine MacKinnon, Professorin und weltweit engagierte Anw\u00e4ltin, hielt die Verfassung hoch und sagte: \u201eDas sind nur Worte.\u201c Aber damit lie\u00dfen sich Weichen stellen, ob es weiter ungerecht zugeht, oder ob wir diese Worte nutzen, um die darin garantierten gleichen Rechte zu realisieren. Gerade das Grundrecht auf Gleichbehandlung sei \u201eein Riss in der Mauer der Macht\u201c, denn es k\u00f6nne f\u00fcr Gerechtigkeit sorgen. Recht kann also ein Teil von Ungerechtigkeit sein, wenn es nur Egoismen und der Ausbeutung dient. Es kann aber auch zu einem wichtigen Teil der L\u00f6sung werden, wenn man den crack in the wall findet.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Recht schafft Verbindlichkeit, und wirklich demokratisches Recht l\u00e4sst niemanden au\u00dfen vor. Und Recht setzt nicht auf Gnadenakte, sondern auf berechtigte Anspr\u00fcche, eben auf Rechte.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Es kostet M\u00fche, aus den gro\u00dfen Worten Realit\u00e4t werden zu lassen. Ein Gericht kann nur F\u00e4lle entscheiden, die an die Justiz herangetragen werden, also m\u00fcssen Menschen aktiv werden und Recht in Bewegung setzen. In Deutschland haben wir es den vier M\u00fcttern des Grundgesetzes zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von M\u00e4nnern und Frauen ein Grundrecht ist, und den Anw\u00e4ltinnen und Kl\u00e4gerinnen, die damit vor die Gerichte gezogen sind, auch nach Karlsruhe. Heute wird Gleichheit intersektional verstanden, also mit Blick auf alle Diskriminierungen, die sich in der Erfahrung miteinander verschr\u00e4nken k\u00f6nnen. Das Bundesverfassungsgericht muss dann, wenn es zum Konflikt kommt, klarstellen, dass Gleichheit f\u00fcr alle Menschen gilt, und dass alle vor Nachteilen etwa wegen einer Behinderung oder vor Rassismus gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen. Das gilt \u00fcberall, vom Strafrecht \u00fcber das Arbeitsrecht bis zum Mietvertrag.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Rechtsautokratische Bewegungen propagieren weltweit patriarchale Vorstellungen, etwa von der traditionellen Familie. Sie aktivieren vor allem rassistische Vorurteile, aber auch sonstige Ressentiments, und das hat f\u00fcr Frauen und f\u00fcr alle sexuellen Minderheiten erhebliche Folgen. So gibt es auch in deutschen Landtagen Antr\u00e4ge, alles abzuschaffen, was mit Gender zu tun hat, mit Gleichstellung, mit Diversit\u00e4t und Vielfalt. Da wird \u201eGender\u201c als Triggerwort benutzt, um Abwehr hervorzurufen, und noch dazu als ein Br\u00fcckenbegriff, mit dem Rechtsradikale in die Mitte wandern wollen. Das ist gef\u00e4hrlich und es geht alle an. Zuerst trifft es Minderheiten, aber am Ende trifft es unser Miteinander.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Auf diese rechtspolitische Frage antworte ich nicht als Bundesverfassungsrichterin a. D., sondern als Pr\u00e4sidentin des Deutschen Juristinnenbundes, denn von ihm gibt es dazu eine Stellungnahme: Die Fu\u00dffessel allein gen\u00fcgt nicht, um das erschreckend gro\u00dfe Problem der Gewalt gegen Frauen, insbesondere der h\u00e4uslichen Gewalt, zu l\u00f6sen. Wenn das aber, wie in Spanien, in ein System weiterer Ma\u00dfnahmen eingebettet wird, ist es ein guter Schritt.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Justiz steht da vor gro\u00dfen Herausforderungen. Sexuelle Gewalt ist genauso wie Diskriminierung bisher weder Gegenstand des Studiums noch systematischer Weiterbildungen. Nat\u00fcrlich gibt es kompetente Richterinnen und Richter, aber Gewalt gegen Frauen wird in Verfahren sehr oft fortgesetzt, sodass sogar in Gerichtss\u00e4len akute Bedrohungslagen entstehen. Familiengerichte m\u00fcssen da gest\u00e4rkt werden und genau hinsehen, auch sie d\u00fcrfen keinen Stereotypen folgen \u2013 weder dem Stereotyp der guten Mutter noch dem des guten Vaters \u2013, sondern, auch wenn sie nicht im Strafrecht arbeiten, f\u00fcr Schutz vor Gewalt sorgen.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Da ist er nicht der Erste. Seit Jahrzehnten fordern die Frauenrechtsbewegung und feministische Juristinnen, damit besser umzugehen. Wenn Sexualstrafrecht im Studium auftaucht, wird oft zu wenig reflektiert, inwiefern es aus der T\u00e4terperspektive unterrichtet wird \u2013 \u201eim Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201c ist nat\u00fcrlich ein wichtiger Grundsatz, aber wichtig ist hier die Kompetenz im Umgang mit dem gesamten Fall. Dazu geh\u00f6rt das Risiko der Retraumatisierung von Betroffenen genauso wie die Gefahr, dass sich M\u00e4nner mit dem T\u00e4ter, wenn auch unbewusst, identifizieren. Der Deutsche Juristentag in Erfurt diskutiert Ende des Jahres dar\u00fcber.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Ursachen der Skepsis sind nicht bekannt. Wir wissen aber, dass dieses Misstrauen gezielt ges\u00e4t wird und nicht nur Gerichte trifft, sondern vor allem die \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien und die Politik. Auch hier ist politische Bildung schon in der Schule gefragt, denn viele wissen nicht genug. Ich erlebe oft Menschen, die sich klare Worte zur Verfassungswidrigkeit von Parteien w\u00fcnschen, also zu dieser roten Linie unserer Demokratie.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Bei rechtsautokratischen Parteien geh\u00f6rt das weltweit zur Strategie. Sie tauschen sich dar\u00fcber aus und lernen voneinander.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Sie ist wichtig und muss gef\u00fchrt werden. Wenn kein Antrag gestellt wird, um das zu kl\u00e4ren, bedeutet das zwar nicht, dass alles in Ordnung ist, was die AfD als Partei tut \u2013 das zeigt schon die von Gerichten best\u00e4tigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Aber das wird so benutzt. Wir sprechen hier auch nicht \u00fcber die W\u00e4hler und W\u00e4hlerinnen, sondern \u00fcber Funktion\u00e4re, die rechtsextreme Positionen vertreten. Und da l\u00e4uft eine rote Linie \u2013 das darf in Deutschland \u201enie wieder\u201c sein.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: F\u00fcr Verfassungsgerichte ist es, wie f\u00fcr Menschenrechtsgerichte, derzeit hart. Sie sind allerdings immer gef\u00e4hrdet, weil sie ja daf\u00fcr da sind, sogar gew\u00e4hlte Mehrheiten zu stoppen, wenn die sich nicht demokratisch verhalten oder Grundrechte verletzen. Das ist immer fordernd, aber es wird besonders schwierig, wenn politische Kr\u00e4fte versuchen, den Respekt vor dem Rechtsstaat zu untergraben, Gerichte zu diffamieren, Richtern und Richterinnen die Legitimation abzusprechen. Das wird auch in Deutschland versucht.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Aufmerksam sein \u2013 und es nicht einfach tolerieren. Viele halten den Rechtsstaat eher f\u00fcr selbstverst\u00e4ndlich oder aber f\u00fcr etwas, das nervt, weil es zu b\u00fcrokratisch ist, zu umst\u00e4ndlich. Aber wie w\u00e4re es ohne? Es gibt gute Gr\u00fcnde, den Rechtsstaat sehr zu sch\u00e4tzen, so wie unsere Demokratie, und beide nicht von politischen Piraten kapern lassen. Es geht um das Zusammenleben in einer lebendigen Gesellschaft, in der wir nicht aufeinander herumtrampeln, sondern friedlich unterschiedlich sind. Darauf m\u00fcssen wir uns wieder besinnen, und das bedeutet auch, daf\u00fcr aufzustehen und es zu verteidigen.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Menschen, die sich daf\u00fcr engagieren. Dazu kommt eine Erfahrung aus dem Gericht. Vorher h\u00e4tte ich wohl nicht geglaubt, dass sich acht so unterschiedliche Leute immer wieder einigen k\u00f6nnen. Es hilft, sich gut vorzubereiten, eigene Irrt\u00fcmer einzugestehen, sich zusammenzusetzen und in die Augen zu blicken, und sich auf die gro\u00dfen Worte zu beziehen, die f\u00fcr uns alle gelten: auf das Grundgesetz.<\/p>\n\n\n\n
Prof. Dr. Susanne Baer: Ich finde da so vieles sch\u00f6n! Einer jungen Frau w\u00fcrde ich sagen: Gleichberechtigung ist kein Nice-to-have, sondern dein Grundrecht. Nimm das Grundgesetz in die Hand und hab es als Spirit dabei.<\/p>\n\n\n\n