{"id":89268,"date":"2022-06-17T08:29:34","date_gmt":"2022-06-17T06:29:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.startupvalley.news\/de\/?p=89268"},"modified":"2026-05-27T12:46:17","modified_gmt":"2026-05-27T10:46:17","slug":"arbeitszeiterfassung-und-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/startupvalley.news\/de\/arbeitszeiterfassung-und-datenschutz\/","title":{"rendered":"Arbeitszeiterfassung und Datenschutz – Was m\u00fcssen Unternehmen beachten?\u00a0"},"content":{"rendered":"\n

Moderne Arbeitsmodelle erm\u00f6glichen ein flexibles und ortsungebundenes Arbeiten. Die Arbeitszeiterfassung verschafft dabei einen \u00dcberblick \u00fcber die geleisteten Arbeitsstunden. Doch wie wird die Arbeitszeiterfassung definiert, zu welchem Zweck werden die Daten genutzt und wie lange d\u00fcrfen diese gespeichert werden? <\/p>\n\n\n\n

Was bedeutet Arbeitszeiterfassung? <\/h2>\n\n\n\n

Die Arbeitszeiterfassung erm\u00f6glicht die \u00dcberpr\u00fcfung der Mindest- und H\u00f6chstarbeitszeiten <\/strong>von Arbeitnehmern, indem diese die tats\u00e4chlichen Arbeitsstunden auf Stundenzetteln<\/strong> vermerken. <\/p>\n\n\n\n

Es existieren unterschiedliche M\u00f6glichkeiten, um die Arbeitszeiten der Angestellten zu erfassen. Der Stundenzettel und die Stempeluhr<\/strong> z\u00e4hlen zu den klassischen Arten der Arbeitszeiterfassungen. Zudem kann die Arbeitszeiterfassung durch digitale Stundenzettel einfach und schnell mit einer Software umgesetzt werden. Interessierte finden hier weitere Informationen: www.papershift.com\/lexikon\/stundenzettel<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

Zum Schutze des Arbeitnehmers wird seit 1994 im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) <\/strong>geregelt, wie die H\u00f6chstarbeitszeiten und Ruhepausen ausfallen m\u00fcssen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) <\/strong>regelt zudem den Umgang mit den Daten. <\/p>\n\n\n\n

Handelt es sich bei Stundenzetteln um sensible Daten? <\/h3>\n\n\n\n

Wie der Europ\u00e4ische Gerichtshof im Jahr 2013 feststellte, fallen alle Aufzeichnungen \u00fcber Arbeitszeiten inklusive der Pausen <\/strong>unter die Kategorie der personenbezogenen Daten<\/strong>. Dar\u00fcber hinaus fallen die personenbezogenen Daten nach Artikel 5 des DSGVO unter den Grundsatz der Zweckbindung<\/strong>. Das bedeutet, dass die Daten nicht zur Verhaltenskontrolle einzelner Angestellter verwendet werden d\u00fcrfen. Auch Bewerbungsprofile d\u00fcrfen nicht auf besagter Basis angelegt werden. <\/p>\n\n\n\n

Wer darf innerhalb eines Unternehmens Zugriff auf die Stundenzettel erhalten? <\/h3>\n\n\n\n

Unternehmen haben darauf zu achten, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten <\/strong>auf die Personen beschr\u00e4nkt<\/strong> wird, die f\u00fcr die Bearbeitung zust\u00e4ndig sind. Zudem ist der Betriebsrat<\/strong> dazu verpflichtet, die Einhaltung der geltenden Gesetze und Regelungen innerhalb eines Unternehmens zu \u00fcberwachen. <\/p>\n\n\n\n

Statt alle Stundenzettel offenzulegen, werden zu diesem Zweck jedoch anonymisierte Daten <\/strong>herausgegeben. Eine Identifizierung des betroffenen Mitarbeiters findet erst statt, wenn Verst\u00f6\u00dfe gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen. So wird die Datensparsamkeit <\/strong>gew\u00e4hrleistet. <\/p>\n\n\n\n

D\u00fcrfen Arbeitgeber die Stundenzettel zur \u00dcberwachung einzelner Mitarbeiter nutzen?<\/h2>\n\n\n\n

Arbeitgeber d\u00fcrfen die Zeiterfassungsdaten ihrer Angestellten zur Kenntnis nehmen, sofern diese der Datenminimierung unterliegen und nur die notwendigen Daten enthalten. Stichprobenkontrollen und anlassbezogene Einzelfallkontrollen<\/strong> der Zeitkonten durch F\u00fchrungspersonen bei geltenden Arbeitszeit\u00fcber- oder Unterschreitungen sind zul\u00e4ssig.  Allerdings d\u00fcrfen die Daten laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nicht dazu verwendet werden, in Zeiten von New Work<\/a> einzelne Mitarbeiter zu \u00fcberwachen. <\/p>\n\n\n\n

Mitarbeiter haben somit nicht zu bef\u00fcrchten, durch die digitale Arbeitszeiterfassung dauerhaft \u00fcberwacht zu werden. Vielmehr bietet sich die Chance, flexible Arbeitszeitmodelle umzusetzen<\/strong>, die die Work-Life-Balance aktiv f\u00f6rdern, die Gesundheit der Mitarbeiter verbessern und die Zufriedenheit steigern. <\/p>\n\n\n\n

Welche Rechte hat der Betriebsrat?<\/h4>\n\n\n\n

Der Arbeitnehmerdatenschutz <\/strong>wird unter anderem durch den Betriebsrat<\/a> bestimmt. Dieser ist ebenfalls daf\u00fcr verantwortlich, der Implementierung einer Software zur Personaleinsatzplanung zuzustimmen. <\/p>\n\n\n\n

Der Betriebsrat befindet sich dar\u00fcber hinaus in der Pflicht, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber einzuschr\u00e4nken<\/strong> und zu \u00fcberwachen, sodass die elektronische Zeiterfassung zwar die theoretische M\u00f6glichkeit bereith\u00e4lt, Angestellte zu \u00fcberpr\u00fcfen, die Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig durch die Wachsamkeit des Betriebsrates gesch\u00fctzt werden. <\/p>\n\n\n\n

D\u00fcrfen Dienstpl\u00e4ne intern ausgeh\u00e4ngt werden?<\/h4>\n\n\n\n

Dienstpl\u00e4ne d\u00fcrfen auf den Fluren des Unternehmens intern ausgeh\u00e4ngt werden, sofern die Datenminimierung<\/strong> eingehalten wird und das Auslegen der Personaleinsatzplanung (PEP) sinnvoll begr\u00fcndet<\/strong> werden kann. Ob ein Aushang rechtm\u00e4\u00dfig ist, h\u00e4ngt somit von dem Einzelfall ab. <\/p>\n\n\n\n

Wie lange darf ein Unternehmen Arbeitszeiten speichern?<\/h4>\n\n\n\n

Es gilt der Grundsatz der Speicherbegrenzung.<\/strong> Daten d\u00fcrfen nur so lange gespeichert werden, wie dies gem\u00e4\u00df der Aufbewahrungspflichten durch die Abgabenordnung des Steuerrechts oder durch das Arbeitszeitgesetz<\/strong> notwendig ist. Diese sind in \u00a716 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes definiert: \u00dcberstunden m\u00fcssen mindestens zwei Jahre lang gespeichert werden. Steuerrechtlich m\u00fcssen die Daten sogar zehn Jahre lang aufbewahrt werden. <\/p>\n\n\n\n

Fazit <\/h5>\n\n\n\n

Die Arbeitszeiterfassung umfasst eine Listung der geleisteten Arbeitsstunden von Arbeitnehmern zur Einhaltung von  Mindest- und H\u00f6chstarbeitszeiten. Stichprobenkontrollen oder anlassbezogene Kontrollen durch den Arbeitgeber d\u00fcrfen stattfinden. Der Betriebsrat \u00fcberwacht den Umgang mit den personenbezogenen Daten, die zwei bis zehn Jahre lang gespeichert werden. <\/p>\n\n\n\n

Bild pixabay<\/p>\n\n\n\n

Autor Vanessa Al-Assi<\/p>\n\n\n\n

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder.<\/p>\n\n\n\n