Welche Möglichkeiten bieten sich?
Für viele Menschen repräsentiert der Weg in die Selbstständigkeit eine attraktive Alternative zum Arbeiten als Angestellter. Manche fassen diese Möglichkeit an einem frühen, andere an einem späteren Zeitpunkt ihres Lebens gezielt ins Auge. Doch unabhängig davon wie jung, alt oder berufserfahren man ist, die Gründung einer Firma stellt andere Anforderungen an den Einzelnen, als ein Job im Angestelltenverhältnis.
Neben den grundlegenden Voraussetzungen – der Findung eines Geschäftskonzepts, das innerhalb einer bestimmten Branche gewinnbringend umgesetzt werden kann; der Analyse der gesetzlichen Rahmenlage – gilt es Kosten auszuloten. Denn Startkapital, Gewinnspanne und Einsparungsmöglichkeiten entscheiden in nicht unerheblichem Maße über Sinn oder Unsinn einer Unternehmung als Selbstständiger. Braucht man das eigene Startkapital zu schnell auf, ist es eventuell nötig, (weitere) Kredite aufzunehmen und so manövriert sich der Einzelne schnell in eine Schuldenspirale hinein. Derartige Strapazen können sich Gründer aber ersparen, indem sie sich im Voraus schon über Kostenerleichterungen informieren. Tatsächlich bietet auch Deutschland in diesem Bereich viele Möglichkeiten.
Felder, in denen Gründer sparen können:
- Ausrüstung mieten/leasen:
Lagerung und Logistik repräsentiert einen gewaltigen Kostenfaktor, der nicht vernachlässigt werden sollte. Je nach Geschäftsfeld und Produkten müssen Gründer möglicherweise Lagerungsmöglichkeiten anmieten und sich selbst ums Verschicken ihrer Artikel kümmern. Um in diesem Bereich zu sparen, bieten sich daher Unternehmen an, die beides übernehmen, wodurch Gründer zumindest einen Teil der Kosten und des persönlichen Zeitaufwands outsourcen können.
- Nebenberufliche Selbstständigkeit:
Möchte jemand das Angestelltendasein nicht aufgeben, sondern ein zweites Standbein im Nebenberuf aufbauen, ergeben sich hier lukrative Möglichkeiten. Nebenberuflichkeit bietet nämlich Steuervorteile. Die Abgaben in Sachen Umsatz- und Gewerbesteuer können beispielsweise verringert oder ganz umgangen werden, wenn das Einkommen einen entsprechenden Wert nicht überschreitet. So müssen Kleinstunternehmer Erstere nur zahlen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr über einer Grenze von 22.000 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro überschreitet. Bei der Gewerbesteuer liegt der Grenzwert bei 24.500 Euro im Jahr.
- Allgemeine Steuervorteile:
Vorsteuerabzug: Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückfordern. Punkte, die ein Unternehmer im Voraus erfüllen muss, sind:
- Jahresumsatz muss über 17.500 Euro liegen.
- Der Unternehmer rechnet die Umsatzsteuer selbst auf seinen Rechnungen mit ein.
Investitionsabzugsbetrag:
Chefs von Kleinunternehmen können im laufenden Jahr bereits anstehende Kosten fürs folgende Jahr geltend machen. Bis zu 40 Prozent der geplanten Ausgaben, die maximal 200.000 Euro betragen dürfen, kann man auf diese Weise absetzen. Die entsprechenden Wirtschaftsgüter müssen die Unternehmen im Laufe von drei Jahren anschaffen.
Sonderabschreibung für mittlere Unternehmen: Unternehmer, die im laufenden Jahr bereits einige Investitionen getätigt haben, können ihren Gewinn um 20 Prozent der Gesamtsumme drücken. Beim Kauf eines neuen Firmenwagens können sie beispielsweise sofort 36,67 Prozent des Kaufpreises von der Steuer absetzen.
Diese Liste soll eher Anregungen bieten, sich selbst intensiver mit dem Thema der Vergünstigungen auseinanderzusetzen und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie beweist aber, dass, obwohl es bei der Firmengründung eine große Zahl von Regelungen und Beschränkungen zu beachten gilt, auch viele Vorteile und Schlupflöcher winken, die der deutsche Staat bietet.
Jedem ist freilich selbst überlassen, ob und in welchem Maße er sich diese zunutze macht.
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Autor Dieter Specht
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