Freitag, November 22, 2024
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Willst du das Risiko wirklich eingehen?

ReiseRecht rund ums Reisen unterstützt Reisende bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Stellen Sie sich und das Startup ReiseRecht doch kurz den Lesern vor.

Das Team von ReiseRecht besteht aus den Geschäftsführern Jennifer Keweloh und Sven Slezák sowie dem Prokuristen Stefan Pape. Die Idee kam ursprünglich von Stefan Pape. Er ist seit mehreren Jahren als Rechtsanwalt auf dem Gebiet Reiserecht tätig. In seiner Tätigkeit ist ihm aufgefallen, dass als Anwalt verschiedene Dienstleistungen -wie die Arbeit auf Erfolgshonorarbasis oder auch die Finanzierung von Gerichtsprozessen -nicht erlaubt sind. Gleichzeitig bestand bei seinen Mandanten aber exakt für diese Dienstleistungen eine erhöhte Nachfrage. In der Regel geht es um Flugverspätungen, Flugausfall, Gepäckverlust und Problemen mit Pauschalreisen. Kurz: ReiseRecht  unterstützt Reisende bei Ansprüchen gegenüber Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern. Gerade jetzt, bei all den Reisewarnungen (zum Beispiel Spanien und die Balearen-Inseln Mallorca und Ibiza) und Flugannullierungen, ist das ein brandaktuelles Thema.

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter setzen bewusst darauf, dass Reisende ihre Ansprüche nicht durchsetzen und hoffen durch Schweigen oder der Zahlung eines stark geminderten Geldbetrages darauf, dass Ansprüche nicht verfolgt werden. Reisende verzichten so im Jahr auf mehrere Millionen Euro, die ihnen als Entschädigung grundsätzlich zustünden. Hinzu kommt, dass das Reiserecht in der Juristerei eher eine Nische ist. Entsprechend ist es für Reisende oft schwer, kompetente Beratung bei sich direkt vor Ort zu finden. ReiseRecht verfolgt daher das Ziel, den Reisenden vollumfassend bei sämtlichen Problemen vor Ort persönlich kompetent zu beraten. Wir stellen somit gezielt den Kunden in den Vordergrund, weil wir -auch aufgrund eigener Erfahrungen- die Bedürfnisse von Reisenden sehr gut verstehen.

Warum haben Sie sich entschieden ein Unternehmen zu gründen?

Die Gesellschafter sind bereits alle auf anderen Feldern unternehmerisch tätig. Von daher war es für keinen von uns Neuland, ein Unternehmen zu gründen. In seiner Funktion als selbstständiger Anwalt war Stefan Pape aber auf Grund seiner Berufsordnung in seinen Möglichkeiten, Reisende vollumfassend zu unterstützen, stark eingeschränkt. Daher wurde mit ReiseRecht ein Unternehmen gegründet, dass sämtliche Dienstleistungen für Reisende anbieten darf.

Welche Vision steckt hinter ReiseRecht?

Reisende sollen bei sämtlichen Problemen rund ums Reisen eine kompetente, umfassende und nicht überteuerte Rechtsdienstleistung erhalten. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter informieren ihre Kunden leider nur selten über ihre gesetzlichen Rechte. Folge: Urlauber trauen sich oft gar nicht, ihre Ansprüche einzufordern beziehungsweise geben sich mit viel zu niedrigen Reise-Entschädigungen zufrieden.

ReiseRecht möchte kundenorientiert den Reisenden aktiv bei der Durchsetzung seiner gesetzlichen Ansprüche unterstützen. In der Regel greift hier die Fluggastrechteverordnung (EU Verordnung 261/2004). 

Von der Idee bis zum Start: Was waren bis jetzt die größten Herausforderungen und wie haben Sie sich finanziert?

Die Gründung des Unternehmens hat aufgrund der geltenden Rechtslage sehr lange gedauert. Als Rechtsdienstleister benötigt man eine Zulassung. Das Genehmigungsverfahren hat knapp 6 Monate gedauert. In dieser Zeit durften wir keinerlei Aktivitäten nach Außen vornehmen. Derzeit ist unser Unternehmen zu einhundert Prozent eigenfinanziert, durch Privateinlagen der Gesellschafter. 

Wer ist die Zielgruppe von ReiseRecht?

Zielgruppe sind sämtliche Reisende, egal ob klassischer Pauschalurlauber oder Individualreisender. Im Gegensatz zu den Mitwettbewerben beinhaltet der Reise-Recht-Service zusätzlich die Bereiche Geschäftsreisen, Ferienhäuser, Kreuzfahrten/Schiffreisen. Die meisten Kunden sind bei Kontakt ratlos, sie kennen in der Regel auch ihr Rechte nicht.

So sind europäische Fluggäste, somit auch unsere deutsche Zielgruppe, über die EU Fluggastrechteverordnung (EU Verordnung 261/2004) geschützt. In diesem Beschluss wird geregelt, dass Flugpassagiere nach Flugausfall, Flugverspätung oder einer Nichtbeförderung (zum Beispiel wegen Umbuchung) von der jeweiligen Fluggesellschaft eine Entschädigung erhalten müssen. Die Entschädigungssumme bei einer Flugannullierung oder Flugverspätung hängt allein von der Flugstrecke ab. Die Höhe des Ticketpreises ist dabei vollkommen irrelevant. Eine pauschale Entschädigung steht dem Reisenden auf jeden Fall zu. Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden oder einer Flugannullierung stehen Ihnen zwischen 250€ und 600€ Entschädigung pro Person zu. 

Wie funktioniert ReiseRecht? Wo liegen die Vorteile? Was unterscheidet Sie von anderen Anbietern?

ReiseRecht bietet über die Internetseite eine vollumfängliche Rechtsdienstleistung zum Thema Reisen. Egal ob Flugverspätung, Flugannullierung, Gepäckverlust oder Ärger im Hotel – wir unterstützen den Reisenden bei der Durchsetzung seiner Rechte. 

Dieses stellt einen großen Unterschied zu anderen Anbietern dar. Diese helfen in der Regel nur bei Flugverspätungen oder Flugausfall. Wir unterstützen und beraten auch bei Problemen mit Kreuzfahren, Geschäftsreisen und Ferienhäusern.

Reiserecht prüft kostenlos, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen werden unsere Gebühren zudem nur bei Erfolg fällig. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, übernimmt ReiseRecht sämtliche Kosten, auch die der Gegenseite.

Ein weiterer großer Mehrwert ist das ReiseRecht-Preismodel. Da unser Mitbegründer Stefan Pape Rechtsanwalt ist, rechnen wir konsequent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und verlangen keine überteuerten Provisionen von 30% oder mehr. Der Reisende spart bei uns also eine Menge Geld. Die Gebühren liegen weit unter denen diesen vergleichbaren Angeboten. ReiseRecht rechnet fair nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Wenn Kunden eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten hierüber abrechnen.

Weiterhin ist ReiseRecht die Erreichbarkeit sehr wichtig. Wir arbeiten daher dezentral. Heisst: Unser Ziel ist es, in jeder Region/Stadt einen Kooperationspartner in der Nähe zu haben. Vorteil: Bei Flugannullierung, Flugverspätung, Gepäckverlust und Problemen auf Kreuzfahrten, Pauschalreisen, bei Ferienhäuser etc ist stets in Anwalt in der Nähe, der sich um die Probleme des Kunden direkt vor Ort zusätzlich in einem persönlichen Gespräch kümmert. Dieser Pool an ReiseRecht-Anwälten wird derzeit unter Hochdruck erweitert. 

Wie hat sich Ihr Unternehmen mit Corona verändert? Wie haben Sie sich darauf eingestellt und welche Änderungen haben Sie vorgenommen? Wo sehen Sie in der Krise die Chance?

ReiseRecht wurde von der Corona-Pandemie zum Glück nicht allzu stark betroffen, da wir erst am 15. Juli 2020 mit der Seite online gegangen sind. Allerdings haben wir festgestellt, dass Corona bei vielen Menschen zu einem Umdenken geführt hat. Früher war die reine Kommunikation via E-Mail, Telefon und Video-Telefonie (FaceTime, Skype, Zoom) für viele unvorstellbar. Durch die aktuelle Krise ist ein Großteil der Kunden flexibler geworden. Das ist natürlich ein großer Vorteil für StartUps, deren Fokus auf der digitalen Kommunikation liegt.

Ich bin überzeugt, dass weitere innovative Tools für die Dienstleistungsbranche wie Bots, Spracherkennungssoftware und künstliche Intelligenzen nun noch schneller ihren Einzug finden werden. Im Service-Bereich werden Chatbots eine herausragende Rolle spielen. Ein Großteil der Kundenkommunikation wird über diese Bots laufen, zum Beispiel beim „Q&A“-Katalog. Ein Chatbot erkennt umgehend akute Probleme des Nutzers, analysiert diese und offeriert die passende Lösung. Chatbots schlafen nicht, der Kunde kann rund um die Uhr in Kommunikation treten. Ein Chatbot kann mehrere Anfragen gleichzeitig bearbeiten. Und: Da diese digitalen Helfer keine falschen Aussagen treffen können, erfolgt ein positives Nutzererlebnis – die Zufriedenheit der Kunden steigt.

ReiseRecht, wo geht der Weg hin? Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?

Unser Ziel ist es, in fünf Jahren der führende Rechtsdienstleister zum Thema Reisen in Deutschland zu sein. Hierfür wird ReiseRecht in den kommenden Jahren seine Präsenz und sein Netzwerk kontinuierlich ausbauen und verbessern. 

Dieser dynamische Prozess, der natürlich die aktuellen digitalen Trends berücksichtigt und schnell auf aktuelle Situationen wie die Corona-Krise reagiert, beinhaltet aber auch die emotionale Seite einer Dienstleistung: das persönliche Gespräch. Kunden wollen keine Warteschlangen bei einem Service-Callcenter, sondern eine direkte Ansprechperson. Diese Nähe schafft Vertrauen und wird von unserer Zielgruppe wertgeschätzt.

Welche 3 Tipps würden Sie angehenden Gründern mit auf dem Weg geben?

  1. Formulieren Sie eine Vision – verfolgen Sie dann Ihr Ziel. In Deutschland wird Gründern leider immer noch oft gesagt: Willst du das Risiko wirklich eingehen? Nicht überall herrscht ja diese ausgeprägte StartUp-Mentalität wie zum Beispiel in Berlin.
  2. Halten Sie nicht strikt am Anfangskonzept fest. Oft merkt man nach ein paar Monaten, dass eine Idee am Markt nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Hier ist es wichtig, flexibel zu sein und das Konzept jederzeit anzupassen und zu optimieren. Und, klar, lassen Sie sich von Rückschlägen in der Gründungsphase nicht verunsichern.
  3. Setzen Sie sich einen festen Zeitpunkt, an dem Sie mit Ihrem Startup Gewinne erwirtschaften wollen. Es macht keinen Sinn über 10 Jahren seinen Traum verwirklichen zu wollen, um dann zu merken, dass man hat die letzten Jahre nur Geld verbrannt hat.

Weitere Informationen finden Sie hier

Wir bedanken uns bei Stefan Pape für das Interview

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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