Wichtige Versicherungen für eine Existenzgründung
Wer sich für die Gründung eines Unternehmens entscheidet, benötigt zuerst ein sehr gutes Konzept und einen Businessplan. Im nächsten Schritt müssen Gründer alle Eventualitäten abwägen, die während der Gründungsphase und auch danach eintreten können. Was passiert zum Beispiel bei Krankheit, einem Arbeitsausfall oder einer Berufsunfähigkeit. Auch Sachversicherungen sind schon in der Gründungsphase besonders wichtig. Es stellt sich die Frage, welche Versicherungen bei einer Existenzgründung wirklich benötigt werden.
Eine private oder gesetzliche Krankenversicherung ist ein Muss für Unternehmer
Die Arbeitskraft und die Gesundheit des Unternehmers sind nicht nur in der Gründungsphase sehr wichtig. Mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung können sich Existenzgründer gegen Risiken absichern, die durch eine Krankheit oder auch durch einen Unfall während der Arbeit entstehen können. Die gesetzliche Krankenversicherung ist als freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. Diese Versicherungen werden auch mit einem Tagegeld angeboten, damit der Versicherte während der Krankheit auch finanziell abgesichert ist. Je nach der Art des Gewerbes kann zusätzlich eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Existenzgründern ebenfalls zu empfehlen. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist nach einer schweren Krankheit oder auch nach einem Arbeitsunfall jederzeit möglich und durch diese Versicherung abgesichert.
Die Versicherung des Geschäftsinhalts sind sehr wichtig
So wichtig wie die Arbeitskraft ist auch das Inventar eines Unternehmens. Büroeinrichtungen, aber auch Werkstätten oder Fahrzeuge können durch verschiedene Ereignisse zerstört oder stark beschädigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Feuer, Kurzschlüsse, Unwetter oder auch durch Einbruch und Diebstahl. Diese Schäden können Existenzgründer mit einer sogenannten Geschäftsinhaltsversicherung absichern. Beim Abschluss dieser Versicherung müssen Gründer darauf achten, dass mit der Versicherungssumme auch die gesamten eingelagerten Warenvorräte sowie die kaufmännische und technische Einrichtung zum Neuwert abgesichert ist. Dadurch ist die Wiederbeschaffung gesichert und der Betrieb kann nach einem Schaden problemlos weitergeführt werden.
Haftungsansprüche gegen das Unternehmen sollten abgesichert werden
Es kommt immer wieder vor, dass Kunden mit einer erbrachten Leistung nicht zufrieden sind. Dies geschieht oft durch Fehler bei Installationen und Einbauten. Haftungsansprüche, die gegen den Unternehmer oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden, können mit einer Betriebshaftpflichtversicherung und zusätzlich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Mit diesen Versicherungen sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden komplett abgedeckt. Für einige Berufsgruppen wie Anwälte oder Steuerberater ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Da es bei diesen Haftungsansprüchen oftmals auch zu juristischen Auseinandersetzungen kommen kann, bietet sich für Existenzgründer auch eine Rechtsschutzversicherung an. Juristische Auseinandersetzungen und die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts können sehr teuer werden.
Autor: E.Klass
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