Dienstag, November 19, 2024
StartWorkbaseArbeitslos und gründen? Diese Fördermöglichkeiten gibt es!

Arbeitslos und gründen? Diese Fördermöglichkeiten gibt es!

Nicht selten machen sich Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig, da sie trotz langer und intensiver Suche kein passendes Beschäftigungsverhältnis finden. Mit 10% liegt der Anteil gar nicht mal so niedrig. Untersuchungen belegen, dass sich die Gründungen als durchaus bestandsfest erweisen und erfolgreich sind. Oft hapert es allerdings zu Beginn an den finanziellen Mitteln. Doch daran sollte Ihr Traum von der Existenzgründung nicht scheitern: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Sie nämlich bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit unterstützen. Welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen, erfahren Sie hier. 

Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Höhe und Dauer

Melden Sie sich am besten bei Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit und erläutern Sie Ihr Vorhaben. Die Ansprechperson entscheidet schließlich auch, ob Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Um den Gründungszuschuss überhaupt beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen ALG 1 beziehen und durch die Existenzgründung Ihre Arbeitslosigkeit beenden.
  • Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden.
  • Bei der Aufnahme der Selbstständigkeit muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen.
  • Eine fachkundige Stelle muss zudem die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens, Ihre persönliche und fachliche Eignung bestätigen. 

Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst für 6 Monate. Wie viel Ihnen zusteht, hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Es gilt: Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro. Nach einem halben Jahr können Sie weitere 9 Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür muss der Nachweis erbracht werden, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Einstiegsgeld: Voraussetzungen, Höhe, Dauer

Sie können das Einstiegsgeld formlos beim Jobcenter beantragen, bevor Sie sich selbstständig machen. Dabei gilt es folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Sie erhalten vor Aufnahme der Selbstständigkeit ALG II.
  • Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich und mindestens 15 Stunden pro Woche aus. 
  • Ihre Selbstständigkeit ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.

Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Bei der Festsetzung der Höhe kann entweder eine Einzelfallentscheidung gefällt oder eine pauschale Summe festgesetzt werden. Es werden im ersten Fall maximal 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss gewährt. Dieser kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft der Gründerin bzw. des Gründers erhöht werden.  Zu Beginn erhalten Sie das Einstiegsgeld meist für einen Zeitraum von 6 Monaten. Anschließend können Sie den Antrag verlängern. 

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

Neben den Antragsformularen, die Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für die jeweilige Förderung erhalten und ausfüllen müssen, sollten Sie folgende Dokumente miteinreichen: 

  • Businessplan
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
  • Gegebenenfalls die nötige Erlaubnis oder Zulassung für die jeweilige Berufsbranche
  • Tragfähigkeitsbescheinigung

Bei der Beantragung des Einstiegsgelds entscheidet das Jobcenter, ob zur Beurteilung der Tragfähigkeit eine fachkundige Stellungnahme vonnöten ist. Grundsätzlich sollten Sie bei der Beantragung von Zuschüssen stets auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten, um überzeugend und professionell zu wirken. 

Kein Rechtsanspruch auf Förderungen

Ob ALG I oder ALG II: Bei Erteilung der Zuschüsse und z. B. auch bei der Festlegung der Höhe des Einstiegsgelds handelt es sich um eine Ermessensleistung der Vermittlungsfachkraft. Das bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch darauf haben. Umso wichtiger sind aussagekräftige Unterlagen, eine gründliche Vorbereitung auf die Gespräche und das Wissen darüber, mit welchen Argumenten Sie dem Amt gegenübertreten können. Ein ausgefeilter Businessplan ist dabei das A und O. Darin sollte sowohl Ihre Gründerpersönlichkeit hervorgehoben als auch Ihre Geschäftsidee samt Finanzplan überzeugend dargelegt werden. Der Geschäftsplan wird schließlich von fachkundigen Stellen herangezogen, um die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen. 

AVGS: Kostenlose Coachings für Existenzgründerinnen und -gründer

Um perfekt auf die Selbstständigkeit und die Beantragung von Fördermitteln vorbereitet zu sein, ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz: AVGS, genau das Richtige. Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Sie, wenn Sie länger als sechs Wochen ALG I erhalten. Ansonsten liegt die Vergabe für ALG I oder ALG II Empfänger im Ermessen der Arbeitsagentur. Die Agentur für Arbeit stellt die Gutscheine mit Angabe weiterer Details wie z. B. dem Umfang und der Dauer aus. Sie können diese dann bei zertifizierten Bildungsträgern einreichen. Die genauen Schulungsinhalte legen Sie mit Ihrem Coach fest. Gemeinsam trainieren Sie beispielsweise Softskills, arbeiten an Ihrem Business- und Finanzplan oder Ihrem Geschäftskonzept. Mithilfe eines stimmigen Businessplans stehen Ihre Chancen auf eine positive fachkundige Stellungnahme, den Erhalt von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld um ein Vielfaches besser. Das Gute: Für Sie entstehen durch den AVGS keinerlei Kosten. Fragen lohnt sich also in jedem Fall! 

Bildquelle unsplash

Autor:

Ani Ambarzumjan ist Junior Consultant bei Unternehmens-Werk und auf die Erstellung von Businessplänen fokussiert. Das Unternehmen bietet Existenzgründerinnen und -gründern, Start-ups sowie Bestandsunternehmen seine Unterstützung bei Finanzierungen, Beantragung von Zuschüssen sowie Fördermitteln an.

Weitere Informationen finden Sie hier

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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