Für Unternehmen, die gerade gegründet werden, sind Fördermittel eine große Hilfe. Doch nur 47 % der Gründer wissen überhaupt, dass es solche Hilfen gibt. Fördermittel erleichtern es den Unternehmern, ihr neu gegründetes Geschäft aufzubauen oder ein bestehendes Unternehmen zu finanzieren. Maximilian Schreiber ist Gründerberater, Fördermittelexperte und Geschäftsführer der RSC GmbH. Er weiß, dass es nur Vorteile hat, die staatliche Förderung zu nutzen und gibt hilfreiche Tipps für drei attraktive Fördermöglichkeiten.
1. Das Gründerstipendium.NRW:
Dieses Stipendium ist für Unternehmen interessant, die sich der Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren widmen, die wesentlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Dazu können auch neuartige Dienstleistungen gehören, die einen wirklichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, zumindest auf dem regionalen Markt, zur Folge haben.
Die Förderung wird als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu zwölf Monate ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 1.000 pro Monat, also maximal EUR 12.000. Der Antrag ist bei einem zertifizierten Gründernetzwerk einzureichen, und zwar bis spätestens 30.9.2023.
Voraussetzungen sind u. a. ein Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen sowie eine Tätigkeit des Antragstellers in der Geschäftsführung des Unternehmens. Außerdem muss eine schriftliche Empfehlung durch ein Gründungsnetzwerk vorliegen, das von der bewilligenden Stelle akkreditiert wurde. Eine Betreuung des Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk muss ebenfalls gewährleistet sein.
Dieses Stipendium bietet die Vorteile von niedrigen Zugangshürden, einer schnellen Antragstellung und der Möglichkeit, die Gründung während des Förderzeitraums zu vollziehen. Das Ziel des Stipendiums ist eine lebendige Start-up-Szene in NRW.
2. INVEST – Zuschuss für Wagniskapital / Exitzuschuss
Wenn Sie als neu gegründetes, innovatives Unternehmen Kapital benötigen und ein Investor oder Business Angel Geschäftsanteile an Ihrem Unternehmen erwerben möchte, kann dieser den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital erhalten oder später den Exitzuschuss, wenn er seine Anteile veräußert.
Die Höhe der Förderung beträgt beim Erwerbszuschuss 20 Prozent des jeweiligen Ausgabepreises der Anteile. Beteiligungen bis EUR 500.000 pro Kalenderjahr sind förderfähig, die maximale Fördersumme beträgt demnach EUR 100.000. Bei juristischen Personen können Beteiligungen von bis zu EUR 3 Millionen pro Jahr bezuschusst werden, die maximale Fördersumme liegt dann bei EUR 600.000.
Beim Exitzuschuss erhält der Investor zusätzliche 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils. Der Exitzuschuss ist allerdings auf 80 Prozent des Ausgabepreises der INVEST-geförderten Anteile begrenzt, die zuvor erworben wurden. Beide Zuschüsse sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Der INVEST-Zuschuss reduziert das Risiko einer Kapitalbeteiligung, denn der Investor bekommt einen Teil der Summe zurückerstattet (20 Prozent bei einer Direktinvestition, 10 Prozent bei einer Investition über ein Wandeldarlehen), mit der er seine Beteiligung an einem jungen, innovativen Unternehmen erwirbt. Der Zuschuss stellt also einen Anreiz dar, einem noch jungen Geschäftszweig unter die Arme zu greifen und mündet bestenfalls in einer Win-Win-Situation.
3. Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen (EXIST-Forschungstransfer):
Mit dem EXIST-Forschungstransfer möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie junge, wachstumsstarke Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich fördern.
Die Förderung verläuft zweistufig:
In der Förderphase I (Pre-Seed) geht es um Forscherteams in der Zeit ihrer Unternehmensgründung. Dazu gehört eine begleitende Beratung der Gründerteams durch ein unterstützendes Netzwerk.
In der Förderphase II (Seed) werden weitere Entwicklungsarbeiten, wie die Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen, gefördert. Auch infrastrukturelle Dinge sowie das Schaffen von Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung fallen hierunter.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss, die Höhe errechnet sich wie folgt:
In der Förderphase I für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beträgt sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusätzlich dazu können bis zu EUR 20.000 pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk gewährt werden.
In der Förderphase II für das gewerbliche Unternehmen liegt die Förderung bei bis zu EUR 180.000, wobei der Zeitraum von 18 Monaten nicht überschritten werden sollte.
Anträge für die erste Stufe sind beim vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen. Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I können Sie, falls Sie die Gründung weiterverfolgen, den Antrag auf Förderphase II nachreichen. Die Anträge für Phase I können vom 1.1. bis 31.1. und vom 1.7. bis 31.7. eines Kalenderjahres eingereicht werden.
Die Gründung „aus der Universität“ ist insofern sehr vorteilhaft, als dass der Existenzgründer in der Regel auf die bestehende Infrastruktur der Hochschule zurückgreifen kann und dort meist schon ein gutes Netzwerk besitzt. Zudem gibt es eine Auswahl an Initiativen und Förderprogrammen, die Existenzgründer aus der Universität unterstützen. Aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können davon profitieren.
Autor
Maximilian Schreiber ist Wirtschaftsjurist, Business-Coach, Change-Management-Consultant, Gründerberater, Fördermittelexperte und Geschäftsführer der RSC GmbH. Er spezialisierte sich nach seinem Studium auf die staatliche Fördermittelthemati und sammelte in seiner mehr als 10-jährigen Unternehmertätigkeit auch umfangreiche praktische Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln.
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