Dienstag, Oktober 8, 2024
StartWorkbaseDas Start-up: Von der Geschäftsidee bis zur Gründung in 6 Phasen 

Das Start-up: Von der Geschäftsidee bis zur Gründung in 6 Phasen 

Im ersten Quartal 2023 wurden in Deutschland über 600 neue Start-ups gegründet. Dies ist eine positive Botschaft, weil jedes Start-up neue Arbeitsplätze schafft. Darüber hinaus stehen die jungen Unternehmen für den Wandel und die Umsetzung neuer Technologien. Jede Geschäftsidee kann mit Vorteilen für die Nutzer verbunden sein. Um eine Geschäftsidee auf einem Markt umzusetzen, werden die sechs Phasen der Gründung durchlaufen.     

Phase 1: Die Entwicklung einer Geschäftsidee

Eine gute Geschäftsidee zu haben, ist eine Sache. Diese Geschäftsidee so umzusetzen, dass sie marktfähig ist, eine ganz andere. Hierzu ist es notwendig, die Idee zu konkretisieren und sie für eine bestimmte Zielgruppe interessant zu machen. 

Die passenden Erkenntnisse kommen nicht von allein. Optimal ist es, alle Einfälle in einem Brainstorming zusammenzutragen und anschließend zu entscheiden, welche Aspekte für die Weiterentwicklung der Geschäftsidee in Betracht kommen und welche nicht. Hierfür gilt es, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen und sich einen Ort zu suchen, an dem die Kreativität fließen kann. Überdies sollte ein Moderator bestimmt werden, der die verschiedenen Vorschläge des Teams sammelt und gegebenenfalls schon eine Vorauswahl der Themen bestimmt. Diese werden später verwendet, um die Geschäftsidee umzusetzen. Gleichzeitig können hier diverse Verantwortlichkeiten auf die Teilnehmer des Brainstormings verteilt werden.

Zielführend ist es, wenn am Ende feststeht, wie ein Produkt entwickelt und so vermarktet wird, dass es den gewünschten Umsatz einbringt. Um abzuschätzen, welcher Gewinn sich mit der Geschäftsidee generieren lässt, sollten sämtliche Kosten im Blick gehalten werden.     

Phase 2: Die Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gründung eines Start-ups. Hiervon hängt es ab, welche rechtlichen Bedingungen das Unternehmen erfüllen muss. Zu diesen rechtlichen Bedingungen gehören die Geschäftsführungsbefugnis, die Haftung der Gesellschafter und eventuelle Veröffentlichungsobliegenheiten. So ist die Eintragung im Handelsregister für die Gesellschafter einer OHG oder einer GmbH Pflicht. Wer ein Einzelunternehmen gründet oder sich mit anderen Gesellschaftern zu einer GbR zusammenschließt, muss diese Aufgabe nicht erfüllen. 

Eine weitere Überlegung gilt der Buchführungspflicht. Diese muss nicht von allen Unternehmensformen erfüllt werden. Üben die Gesellschafter einer GbR z. B. eine freiberufliche Tätigkeit aus, werden keine Bücher geführt und keine Bilanz erstellt. Der Gewinn wird hier mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt. Wurde dagegen eine GmbH gegründet, gehört die Erstellung eines Jahresabschlusses zu den jährlichen Aufgaben. 

Auch die finanzielle Seite spielt bei der Gründung eine Rolle. Eine GmbH lässt sich nur errichten, wenn die Gesellschafter insgesamt ein Mindestkapital von 25.000 Euro in dem Gesellschaftsvertrag vereinbaren. Die Hälfte muss per Bar- oder Sachgründung auf das Gesellschaftskonto eingezahlt werden. 

Das hohe Mindestkapital einer GmbH gilt gleichzeitig als Haftkapital. Hierdurch ist es möglich, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt wird. Wer ein Einzelunternehmen gründet oder an einer OHG beteiligt ist, haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch mit seinem Privatvermögen

Bei einer KG richten sich die Haftungsverhältnisse nach der Stellung der Gesellschafter. Ein Komplementär haftet ebenfalls mit seinem ganzen Vermögen. Der Kommanditist gilt als Teilhafter. Er muss nur bis zur Höhe seiner Einlage für die Unternehmensverbindlichkeiten einstehen. Dafür darf er weder ein Kontroll- noch ein Mitspracherecht ausüben. Dies ist allein dem Komplementär der KG vorbehalten.     

Phase 3: Die Entscheidung über den Firmennamen

Der Firmenname ist die Visitenkarte eines Start-ups. Deshalb gilt es, eine Bezeichnung zu finden, die einprägsam und wiedererkennbar ist. Wenn die Kunden den Namen lesen oder hören, wissen sie gleich, welche Qualität sich damit verbinden lässt.  

Bei der Suche nach einem individuellen Namen ist es wichtig, dass die Gründer keine Markenrechte verletzen. Schon die Ähnlichkeit des eigenen Firmennamens mit der Bezeichnung eines bereits bestehenden Unternehmens kann dazu führen, dass die Gründer des Start-ups abgemahnt werden. Dies bedeutet nicht nur, dass man sich für einen anderen Firmennamen entscheiden muss. Eine Abmahnung zieht eine Schadenersatzforderung nach sich, die mit einem höheren Kostenaufwand verbunden ist.

Um einen eigenen Firmennamen oder eine Geschäftsidee zu schützen, melden die Startup-Gründer ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt an. 

Phase 4: Die Ausarbeitung eines Businessplans

Der Businessplan übernimmt bei der Gründung eines Start-ups eine Doppelfunktion. Einerseits legen die Gründer einen Fahrplan für die Umsetzung der Geschäftsidee und dessen Finanzierungsphasen fest. Auf der anderen Seite dient ein Businessplan als optimale Grundlage, um Investoren als Kapitalgeber zu gewinnen. 

Damit sich mit einem Businessplan der gewünschte Erfolg erzielen lässt, halten die Gründer eine bestimmte Struktur ein. 

Um das Interesse eines Lesers zu wecken, wird die Geschäftsidee in allen Details vorgestellt. Außerdem informieren die Gründer über den Markt und welche Maßnahmen für den Markteintritt gewählt wurden. In einem weiteren Punkt werden die Eckdaten des Start-ups genannt. Hierzu gehören die Namen des Geschäftsführers und der anderen Beteiligten. Letztlich ist es wichtig, eine Finanzplanung aufzustellen, die die Investitionen und deren Kapitalbedarf für die nächsten drei bis fünf Jahre aufzeigt. 

Überzeugt der Businessplan potenzielle Geldgeber, sichern sich die Gründer mit dem Kapitalzufluss zusätzliche Wettbewerbsvorteile


Bildquelle: Bild von Gerd Altmann für pixabay
Mit einem Businessplan wird nicht nur der Fahrplan einer Gründung festgelegt. Die in dem Businessplan integrierte Finanzplan unterstützt auch bei der Suche nach Investoren.

Phase 5: Die Finanzplanung in den verschiedenen Entwicklungsphasen

Die Finanzplanung findet bei einem Start-up in mehreren Schritten statt. Für einen besseren Überblick in der Finanzplanung lässt sich ein Kalender erstellen. Hier wird die Planung der einzelnen Finanzierungsphasen optimal dargestellt. 

Es beginnt mit der Seed-Phase, die von den Gründern aus eigenen Mitteln finanziert wird. Hier entwickelt man das Geschäftsmodell und stellt den Businessplan auf. Die Startup-Phase bezieht sich auf die Gründung des Unternehmens. Hier werden die notwendigen Anmeldungen vorgenommen, der Eintritt auf dem Markt organisiert und das Vertriebsnetz aufgebaut. Neben den eigenen Mitteln finanzieren viele Start-ups aus dem Beteiligungskapital von Venture-Capital-Gesellschaften. 

In der Aufbau-Phase wird die Finanzierungsbereitschaft der Investoren größer. Dies liegt an den Erfolgsaussichten, die hier für einen externen Geldgeber größer sind als in den ersten beiden Finanzierungsphasen. Die Wachstums-Phase ist für ein Unternehmen mit einem sehr großen Kostenaufwand verbunden. Hier geht es darum, die Produkte weiterzuentwickeln und sowohl die Zielgruppe als auch das Vertriebsnetz weiter auszubauen. Hat das Unternehmen die Reife-Phase erreicht, können anstehende Investitionen aus den eigenen Einnahmen finanziert werden.        

Phase 6: Die Gründungsphase 

Ist die Finanzierungsphase des Start-ups in eine feste Struktur gegossen, beginnt die Gründungsphase. Hier wird die Planung der vorherigen Phasen umgesetzt. Ein eintragungspflichtiges Unternehmen (z. B. eine GmbH) muss zum Handelsregister bei dem Handelsregister angemeldet werden. Weitere Anmeldungen erfolgen beim Gewerbeamt, dem Finanzamt und der Industrie- und Handelskammer.

Falls für die Rechtsform vorgeschrieben, schließen die Gesellschafter einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ab. In dem Dokument werden neben der Beteiligungsquote und der Haftung auch die Geschäftsführungsbefugnis und die Verwendung eines Jahresüberschusses beschlossen. Bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrages lassen sich die Gesellschafter von einem Notar unterstützen. Im Anschluss nimmt das Start-up seine Geschäftstätigkeit auf. 

Titelbild/ Bildquelle: Bild von StartupStockPhotos für pixabay- Bevor ein Start-up aktiv am Markt agiert, werden die sechs Phasen der Gründung geplant. Nach der Gründungsphase fällt der Startschuss für das Vermarkten der Geschäftsidee.

Autor Marianne Schwarz

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder.

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