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Eine europäische Software-Plattform für vertrauenswürdige Daten
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der One Data GmbH erneut als förderfähig anerkannt. Mit dem aktuellen Verlängerungsbescheid bestätigt der Bund die Weiterführung eines mehrjährigen Forschungsvorhabens, mit dem das Unternehmen seine Software technologisch ausbaut. Auf dieser Grundlage konnte sich One Data eine Forschungszulage in sechsstelliger Höhe sichern. Bei der Strukturierung und Durchführung des komplexen Förderprozesses wurde das Unternehmen von der spezialisierten Beratung re:fund begleitet.
One Data wurde 2013 in Passau gegründet und zählt heute mit rund 150 Mitarbeitenden an den Standorten Passau, München, Frankfurt und Berlin zu den europäischen Anbietern im Bereich Datenmanagement und Künstliche Intelligenz. Die Plattform ermöglicht es Datenteams, über verschiedene Datensilos hinweg verlässliche Datenprodukte automatisiert und qualitätsgesichert aufzubauen. Damit schaffen Unternehmen die notwendige Grundlage, um moderne KI-Anwendungen auf einer vertrauenswürdigen Datenbasis zu betreiben.
Forschungsergebnisse fließen direkt in die Produktentwicklung ein
Genau an dieser Schnittstelle aus Datenqualität, Automatisierung und KI setzt das geförderte Forschungsvorhaben an. Die Ergebnisse fließen bereits heute zu großen Teilen in die Software ein und bilden das Fundament für den nächsten strategischen Ausbauschritt der Plattform.
Das staatliche Förderinstrument der Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, gezielt in innovative, aber risikobehaftete Entwicklungsthemen zu investieren, deren Ausgang zu Beginn der Arbeiten nicht feststeht.
„Die Forschungszulage ist ein gutes Mittel, um betriebliche Forschungsvorhaben und Forschungsaufwände zu refinanzieren und zugleich die Bestätigung zu bekommen, dass man als innovatives Unternehmen tätig ist. Der Prozess dahin ist mit dem zweistufigen Verfahren durchaus komplex. Ein Partner wie re:fund ist hier sehr wertvoll, um eine saubere Datengrundlage zu schaffen, im zweiten Schritt die Forschungszulage mit unserem Steuerberater festzusetzen und für etwaige Prüfungen gut aufgestellt zu sein.“
— Andreas Freund, Head of Operations bei One Data
Prüfungs- und revisionssichere Dokumentation als Erfolgsfaktor
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein zweistufiges Verfahren: Nach der inhaltlichen Prüfung durch die BSFZ wird der Antrag auf Festsetzung der Zulage beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Um den hohen Anforderungen an die Präzision, die lückenlose Nachweisführung und die förderkonforme Dokumentation gerecht zu werden, setzte One Data auf die Unterstützung der F&E-Experten von re:fund.
Durch die strukturierte Bündelung der Forschungsaktivitäten entstand eine lückenlose Nachweiskette, die auch der behördlichen Prüfung standhielt. Für One Data schafft der Förderbescheid nun den finanziellen und strategischen Freiraum, die technologische Infrastruktur für datengetriebene KI-Systeme am Standort Deutschland weiter voranzutreiben.
Bildcredits © re:fund















