Freitag, März 29, 2024
StartWorkbaseEinschränkungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen geplant!

Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen geplant!

Auf der Zielgeraden dieser Legislaturperiode hat das BMAS einen Gesetzesentwurf vorgelegt, durch den die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschränkungen bei befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen umgesetzt werden soll.

Inhaltlich wird in diesem mit Blick auf die sachgrundlose Befristung Folgendes festgelegt:

  • Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.
  • Die sachgrundlose Befristung bleibt zur Begrenzung von Befristungsketten weiterhin auf Neueinstellungen beschränkt.
  • Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen maximal 2,5% ihrer Mitarbeiter sachgrundlos befristen. Dabei ist eine unternehmensbezogene Betrachtung vorzunehmen.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich bei dem Gesetzesentwurf nur um ein politisches bzw. wahlkampftaktisches Manöver handelt. In der Union regt sich Widerstand, so dass abzuwarten bleibt, wie es mit dem Gesetzesvorhaben weitergehen wird. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine entsprechende gesetzliche Regulierung von befristeten Arbeitsverhältnissen ausdrücklich vor, so dass man dem SPD-geführten BMAS nicht vorwerfen kann, dass sich der Gesetzesvorschlag nicht an die von der Union und der SPD getroffenen Vereinbarungen halten würde. Dennoch kommt dieser zur „Unzeit“.

Unternehmen leiden in einem ganz erheblichen Maße unter den Folgen der weiterhin andauernden Coronapandemie. Vor diesem Hintergrund kann man mit guten Gründen hinterfragen, ob dieses Gesetz mit Blick auf die sich seit dem Abschluss des Koalitionsvertrages im Jahr 2018 geänderten tatsächlichen Gegebenheiten wirklich noch erforderlich ist. Diese Frage dürfte, wenn die politisch gefärbte Brille abgenommen wird, mit einen klaren „Nein“ zu beantworten sein.

Unternehmen benötigen gerade mit Blick auf Neueinstellungen mehr Flexibilität und nicht eine weitere gesetzliche Beschränkung bei dem Abschluss von Arbeitsverträgen. Die gesetzlichen Änderungen dürften Unternehmen eher davon abhalten, Neueinstellungen vorzunehmen und diese „stimulieren“, andere Wege zu gehen, um einen flexiblen Personalbedarf zu decken – dabei wäre insbesondere an die das Instrument der Zeitarbeit zu denken. Ob dies jedoch im Sinne des Erfinders ist, dürfte genauso zweifelhaft sein wie der gesamte Gesetzesentwurf. 

Autor: Dr. Alexander Bissels

Dr. Alexander Bissels, Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Deutschland, Köln

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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