Donnerstag, März 19, 2026
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EU Inc. als Meilenstein für Startups

EU Inc. KI Bundesverband begrüßt Kommissionsvorschlag zum 28th Regime als Meilenstein für europäische Startups

Berlin — Der KI Bundesverband begrüßt den heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativvorschlag für EU Inc. als einen überfälligen und ambitionierten Schritt zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Die neue, optionale EU Unternehmensform soll es Gründerinnen und Gründern erstmals ermöglichen, innerhalb von 48 Stunden eine Gesellschaft zu gründen, die in allen 27 Mitgliedstaaten anerkannt wird. Dies soll vollständig digital erfolgen, ohne zwingende physische Beteiligung eines Notars und ohne Mindestkapitalanforderung. Standardisierte EU Vorlagen sollen die bisherige Notarfunktion digital erfüllen.

Starke Signalwirkung für Europas Startup Ökosystem

„Der heutige Vorschlag ist ein echtes Signal an alle europäischen Gründerinnen und Gründer. Europa meint es ernst mit dem Binnenmarkt. Dass die Kommission den Mut hat, eine Verordnung vorzulegen und nicht nur eine Richtlinie, zeigt, dass die Botschaft angekommen ist. Fragmentierung ist der größte Standortnachteil, den wir haben. Für unsere über 600 Mitgliedsunternehmen bedeutet EU Inc. konkret eine einzige Rechtsform, ein digitaler Registrierungspunkt und EU weite Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Das sind genau die Instrumente, die europäische KI Startups brauchen, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können.“

Rasmus Rothe, Vorstandsvorsitzender des KI Bundesverbands

Zentrale Forderungen des Verbands aufgegriffen

Der KI Bundesverband und sein europäischer Dachverband, das European AI Forum EAIF, hatten sich im September 2025 in einer gemeinsamen Konsultationsantwort für eine ambitionierte Ausgestaltung des 28th Regime eingesetzt. Zentrale Forderungen, darunter die Form einer Verordnung, digitale Gründung und harmonisierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, finden sich im heutigen Vorschlag wieder.

ESOP Regelung als wichtiger Fortschritt

Besonders positiv bewertet der Verband die geplante ESOP Regelung. Mitarbeiteraktienoptionen sollen künftig erst beim Verkauf besteuert werden und nicht bereits bei der Zuteilung. Damit würde eine der größten Hürden bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte für europäische Startups beseitigt.

Nachbesserungsbedarf bei SAFE und Innovationszonen

Gleichzeitig weist der KI Bundesverband darauf hin, dass der Vorschlag in einigen Bereichen noch nachgebessert werden muss. SAFE Instrumente werden im Entwurf zwar erwähnt und grundsätzlich ermöglicht, jedoch fehlt ein wirklich standardisiertes und harmonisiertes EU SAFE Verfahren. Ebenso fehlen regulatorische Innovationszonen, die den Standort Europa gezielt für technologiegetriebene Unternehmen attraktiver machen könnten.

Gesetzgebungsprozess entscheidend für Umsetzung

„Die Arbeit beginnt jetzt erst. Es wird darauf ankommen, den Vorschlag im Europäischen Parlament und im Rat gegen Verwässerung zu schützen. Wir werden uns aktiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen, damit EU Inc. nicht an nationalen Partikularinteressen scheitert.“

Rasmus Rothe, Vorstandsvorsitzender des KI Bundesverbands

Zeitplan der Europäischen Kommission

Die Kommission fordert eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat bis Ende 2026. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat das Ziel „One Europe one market by 2028″ ausgegeben.

Bild by StartupStockPhotos from Pixabay

Quelle: Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. 

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