Die Spielregeln des Grundgesetzes gelten für uns alle. Dass sie eingehalten werden, dafür sorgt „Karlsruhe“, das Bundesverfassungsgericht. Zwölf Jahre war Prof. Dr. Susanne Baer dort Richterin. Heute beobachtet die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, wie diese Regeln systematisch angegriffen werden – durch Shitstorms, Falschbehauptungen und politische Piraterie. Im Gespräch mit herCAREER erklärt sie, was das mit Gleichstellung, Frauenrechten und unserem Alltag zu tun hat
„Das Grundgesetz gehört nicht dem Gericht, sondern uns allen.“
herCAREER: Frau Prof. Dr. Baer, manche empfinden Gerichte als einschüchternd und elitär, aber vermutlich ist gar nicht allen bewusst, dass sich jede:r von uns ans Bundesverfassungsgericht wenden kann. Im September feiert das Gericht seinen 75. Geburtstag. Was ist das Versprechen des Gerichts an uns?
Prof. Dr. Susanne Baer: Das Bundesverfassungsgericht ist der Schiedsrichter – oder die Schiedsrichterin – für die Regeln, die für uns alle gelten, und die stehen im Grundgesetz, unserer Verfassung. Das Grundgesetz gehört aber nicht dem Gericht, sondern uns allen. Das Gericht ist nur dafür da, dass die großen Worte keine leeren Versprechungen sind. In Deutschland kann sich dazu jede Bürgerin, jeder Bürger selbst an das Gericht wenden, und dann wird unabhängig entschieden.
herCAREER: Sie sind dort von 2011 bis 2023 Richterin gewesen. Wie haben Sie Ihre Rolle empfunden?
Prof. Dr. Susanne Baer: Ehrenvoll, anspruchsvoll, ereignisreich – großartig, im wahrsten Sinne des Wortes. Als Richterin habe ich ja mit zu verantworten gehabt, dass die Spielregeln der Demokratie eingehalten werden, wo hier die roten Linien verlaufen.
herCAREER: So heißt auch Ihr Buch: „Rote Linien: Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt“. Was ist so eine Linie?
Prof. Dr. Susanne Baer: Nehmen Sie die Meinungsfreiheit. Sie ist ein hohes Gut, aber wie weit reicht sie? In letzter Zeit wird gezielt behauptet, es müsse eine völlig unbegrenzte Freiheit sein – und jede Gegenrede wird als „Zensur“ denunziert. Aber das ist irreführend. Im Streitfall muss das Bundesverfassungsgericht klären: Wer andere scharf kritisiert, wer vielleicht auch nervt oder wessen Meinung einem nicht gefällt, hat natürlich das Recht auf Meinungsfreiheit. Aber wenn es nur darum geht, andere niederzumachen, dann gibt es eine Grenze. Die „Schmähkritik“ ist nicht geschützt, weil es da gar nicht um Meinungen geht.
herCAREER: Das Gericht heißt oft einfach „Karlsruhe“, die wenigsten kennen die Namen der Richter:innen. Vergangenes Jahr wurde unerwartet heftig um eine Kandidatin gestritten, Frauke Brosius-Gersdorf. Wie haben Sie die Debatte beobachtet?
Prof. Dr. Susanne Baer: Das war kein guter Moment für die Politik und sollte sich nicht wiederholen. Normalerweise wird im Vorfeld geklärt, ob jemand über die Parteigrenzen hinweg Zustimmung findet. Das war hier nicht hinreichend gesichert, letztlich grob fahrlässig. Es schadet auch dem Parlament, wenn ein organisierter Shitstorm von rechts in letzter Minute so viel Einfluss hat. Tatsächlich sind die Wahlen zum Gericht ja klug gedacht: Um in Deutschland in dieses höchste juristische Amt zu kommen, müssen zwei Drittel des Bundestags oder Bundesrats zustimmen. Das bedeutet, dass keine Regierung einfach ihre Leute durchsetzen kann. Sie muss immer die Opposition mitnehmen, und im Wechsel schlägt auch diese geeignete Personen vor, denen dann die Mehrheit zustimmen muss. Das sorgt für Vielfalt im Gericht und verhindert Extreme. Aber es muss auch entsprechend organisiert werden. Ich hoffe, dass alle den Schuss gehört haben. Denn was hier eine Rolle spielte, war beunruhigend.
herCAREER: An was denken Sie?
Prof. Dr. Susanne Baer: Hier wurde eine Frau gezielt denunziert, organisiert in den sozialen Medien und durch falsche Plagiatsvorwürfe. Es ist sehr gefährlich, wenn Bots Personalentscheidungen beeinflussen. Dazu kam noch eine Dosis Frauenfeindlichkeit. Und es wurde der absurde Eindruck erweckt, eine einzelne Richterin oder ein Richter könne die Rechtsprechung drehen.
herCAREER: In beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts sitzen jeweils acht Richter:innen, die für zwölf Jahre gewählt werden und nicht auf Lebenszeit wie etwa beim Supreme Court in den USA.
Prof. Dr. Susanne Baer: Die entscheidende Idee ist, dass diese acht Leute so gewählt werden, dass sie möglichst unterschiedlich denken. Für das Gericht ist es fundamental, dass ein Senat die verschiedenen Perspektiven auf ein Problem ernstnimmt, um dann gemeinsam, möglichst im Konsens zu entscheiden, denn der muss schließlich von der gesamten Gesellschaft akzeptiert werden. Weil die Besetzung wechselt, wird auch immer wieder neu gefragt, ob man den alten Linien folgen kann. Die begrenzte Amtszeit hilft also, die Verfassung „in die Zeit zu stellen“.
herCAREER: Das Grundgesetz wird im Licht der Gegenwart ausgelegt. Hat das dazu beigetragen, dass diese Kandidatur so umstritten war? Frauke Brosius-Gersdorf wurde eine zu tolerante Haltung zum Thema Schwangerschaftsabbruch unterstellt?
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Unterstellungen waren Teil der Diffamierungskampagne. Es waren umstrittene, aber keine radikalen Positionen. Zwar ist es legitim, wenn zum Beispiel eine konservative Politikerin eine andere Position vertritt und deshalb von einer Kandidatin nicht begeistert ist. Problematisch wird es aber, wenn die Position der Kandidatin als vollkommen intolerabel dargestellt wird, obwohl es eine legitime Rechtsauffassung ist.
herCAREER: Gerichten wird manchmal vorgeworfen, nicht neutral zu entscheiden, sondern politisch.
Prof. Dr. Susanne Baer: Es lohnt sich, über Neutralität etwas länger nachzudenken. Derzeit wird der Begriff von rechtsautoritären Kräften instrumentalisiert, denn wir leben in Zeiten der politischen Piraterie: „Neutralität“, „Freiheit“ oder auch „Demokratie“ werden politisch gekapert, um vor allem zivilgesellschaftlichem Engagement das Wasser abzugraben. Dann heißt es: Ein Angebot politischer Bildung sei nicht neutral und dürfe deshalb nicht gefördert werden. Aber das ist grundfalsch, denn Bildung zielt auf Demokratie und Menschenrechte. Die Holocaust-Überlebende Tova Friedman hat das im Januar im Bundestag auf den Punkt gebracht: „Neutralität im Angesicht des Hasses ist keine Neutralität – sie bedeutet Zustimmung.“
herCAREER: Was heißt das übersetzt fürs Bundesverfassungsgericht?
Prof. Dr. Susanne Baer: Das Gericht muss sich in Politik einmischen, aber es handelt juristisch, mit dem Grundgesetz in der Hand. Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ernst zu nehmen, und zwar für alle – das ist Neutralität.
herCAREER: Wie kann sich das Gericht dagegen wappnen, dass ein Urteil als politisch motiviert abgewertet wird?
Prof. Dr. Susanne Baer: Indem es juristisch argumentiert. Das Gericht hat ja die Aufgabe, sich in politische Dinge einzumischen, aber es darf nicht politisch gestalten, darf Politik nicht ersetzen. Es zieht eben nur rote Linien. Verfassungsgerichtliche Entscheidungen beenden die politische Auseinandersetzung auch nicht, sondern fordern ein, dass ans Grundgesetz gedacht wird. Die Dinge zu gestalten – dafür liegt die Verantwortung bei der Politik.
herCAREER: Kann Recht Wandel fördern oder folgt es eher dem gesellschaftlichen Wandel?
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Frage lässt mich an einen Moment in einem Hörsaal in den USA denken. Catharine MacKinnon, Professorin und weltweit engagierte Anwältin, hielt die Verfassung hoch und sagte: „Das sind nur Worte.“ Aber damit ließen sich Weichen stellen, ob es weiter ungerecht zugeht, oder ob wir diese Worte nutzen, um die darin garantierten gleichen Rechte zu realisieren. Gerade das Grundrecht auf Gleichbehandlung sei „ein Riss in der Mauer der Macht“, denn es könne für Gerechtigkeit sorgen. Recht kann also ein Teil von Ungerechtigkeit sein, wenn es nur Egoismen und der Ausbeutung dient. Es kann aber auch zu einem wichtigen Teil der Lösung werden, wenn man den crack in the wall findet.
herCAREER: Das heißt, Recht bedeutet nicht automatisch Gerechtigkeit, ist aber die Grundlage?
Prof. Dr. Susanne Baer: Recht schafft Verbindlichkeit, und wirklich demokratisches Recht lässt niemanden außen vor. Und Recht setzt nicht auf Gnadenakte, sondern auf berechtigte Ansprüche, eben auf Rechte.
herCAREER: Bei uns wurde 1949 im Grundgesetz Artikel 3 festgeschrieben: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Aber Frauen, Menschen mit Behinderung oder mit nicht-weißer Hautfarbe erleben noch immer, dass sie längst nicht überall gleichberechtigt sind.
Prof. Dr. Susanne Baer: Es kostet Mühe, aus den großen Worten Realität werden zu lassen. Ein Gericht kann nur Fälle entscheiden, die an die Justiz herangetragen werden, also müssen Menschen aktiv werden und Recht in Bewegung setzen. In Deutschland haben wir es den vier Müttern des Grundgesetzes zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein Grundrecht ist, und den Anwältinnen und Klägerinnen, die damit vor die Gerichte gezogen sind, auch nach Karlsruhe. Heute wird Gleichheit intersektional verstanden, also mit Blick auf alle Diskriminierungen, die sich in der Erfahrung miteinander verschränken können. Das Bundesverfassungsgericht muss dann, wenn es zum Konflikt kommt, klarstellen, dass Gleichheit für alle Menschen gilt, und dass alle vor Nachteilen etwa wegen einer Behinderung oder vor Rassismus geschützt werden müssen. Das gilt überall, vom Strafrecht über das Arbeitsrecht bis zum Mietvertrag.
herCAREER: Unter der Trump-Regierung heißt es jetzt wieder, es gebe nur zwei Geschlechter. Wie sicher sind erkämpfte Gleichheitsrechte bei uns?
Prof. Dr. Susanne Baer: Rechtsautokratische Bewegungen propagieren weltweit patriarchale Vorstellungen, etwa von der traditionellen Familie. Sie aktivieren vor allem rassistische Vorurteile, aber auch sonstige Ressentiments, und das hat für Frauen und für alle sexuellen Minderheiten erhebliche Folgen. So gibt es auch in deutschen Landtagen Anträge, alles abzuschaffen, was mit Gender zu tun hat, mit Gleichstellung, mit Diversität und Vielfalt. Da wird „Gender“ als Triggerwort benutzt, um Abwehr hervorzurufen, und noch dazu als ein Brückenbegriff, mit dem Rechtsradikale in die Mitte wandern wollen. Das ist gefährlich und es geht alle an. Zuerst trifft es Minderheiten, aber am Ende trifft es unser Miteinander.
herCAREER: Anfang Mai hat der Bundestag beschlossen, nach spanischem Vorbild bundesweit die Fußfessel bei häuslicher Gewalt einzuführen. Sie haben in Ihrem Buch die Kontroverse um Sicherheit und Freiheit aufgegriffen und beziehen sich auch auf die Fußfessel. Wie sehen Sie die Entscheidung?
Prof. Dr. Susanne Baer: Auf diese rechtspolitische Frage antworte ich nicht als Bundesverfassungsrichterin a. D., sondern als Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, denn von ihm gibt es dazu eine Stellungnahme: Die Fußfessel allein genügt nicht, um das erschreckend große Problem der Gewalt gegen Frauen, insbesondere der häuslichen Gewalt, zu lösen. Wenn das aber, wie in Spanien, in ein System weiterer Maßnahmen eingebettet wird, ist es ein guter Schritt.
herCAREER: Wird die Lebenswirklichkeit von Frauen im Gerichtssaal realistisch berücksichtigt? Es gibt Mütter, die Gewalt durch den Partner erlebt haben, sogar vor den Augen ihrer Kinder, und beim Thema Sorgerecht wird ihnen dann vorgeworfen, die Kinder zu instrumentalisieren.
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Justiz steht da vor großen Herausforderungen. Sexuelle Gewalt ist genauso wie Diskriminierung bisher weder Gegenstand des Studiums noch systematischer Weiterbildungen. Natürlich gibt es kompetente Richterinnen und Richter, aber Gewalt gegen Frauen wird in Verfahren sehr oft fortgesetzt, sodass sogar in Gerichtssälen akute Bedrohungslagen entstehen. Familiengerichte müssen da gestärkt werden und genau hinsehen, auch sie dürfen keinen Stereotypen folgen – weder dem Stereotyp der guten Mutter noch dem des guten Vaters –, sondern, auch wenn sie nicht im Strafrecht arbeiten, für Schutz vor Gewalt sorgen.
herCAREER: Der Journalist Ronen Steinke hat anlässlich des Falls von Collien Fernandes ins Bewusstsein gerückt, dass das Sexualstrafrecht im Jurastudium nicht wirklich vorkommt. Wie patriarchal ist unser Rechtssystem geprägt?
Prof. Dr. Susanne Baer: Da ist er nicht der Erste. Seit Jahrzehnten fordern die Frauenrechtsbewegung und feministische Juristinnen, damit besser umzugehen. Wenn Sexualstrafrecht im Studium auftaucht, wird oft zu wenig reflektiert, inwiefern es aus der Täterperspektive unterrichtet wird – „im Zweifel für den Angeklagten“ ist natürlich ein wichtiger Grundsatz, aber wichtig ist hier die Kompetenz im Umgang mit dem gesamten Fall. Dazu gehört das Risiko der Retraumatisierung von Betroffenen genauso wie die Gefahr, dass sich Männer mit dem Täter, wenn auch unbewusst, identifizieren. Der Deutsche Juristentag in Erfurt diskutiert Ende des Jahres darüber.
herCAREER: In Ihrem Buch zitieren Sie Zahlen, wonach heute in Ostdeutschland nur 60 Prozent, im Westen 77 Prozent der Befragten dem Bundesverfassungsgericht vertrauen, und bei denen, die die AfD wählen, sogar nur 34 Prozent. Ist diese Skepsis eine Folge der Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot, oder ist das ein Hinweis, dass die Verfassungstreue der Partei fragwürdig ist?
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Ursachen der Skepsis sind nicht bekannt. Wir wissen aber, dass dieses Misstrauen gezielt gesät wird und nicht nur Gerichte trifft, sondern vor allem die öffentlich-rechtlichen Medien und die Politik. Auch hier ist politische Bildung schon in der Schule gefragt, denn viele wissen nicht genug. Ich erlebe oft Menschen, die sich klare Worte zur Verfassungswidrigkeit von Parteien wünschen, also zu dieser roten Linie unserer Demokratie.
herCAREER: Im Buch schreiben Sie, die AfD reiche immer wieder Klagen ein, die von vornherein als erfolglos einzuschätzen sind, um die Gerichte zu belasten und so zu schwächen, und um das Bundesverfassungsgericht als Teil des Systems vorzuführen.
Prof. Dr. Susanne Baer: Bei rechtsautokratischen Parteien gehört das weltweit zur Strategie. Sie tauschen sich darüber aus und lernen voneinander.
herCAREER: Wie sehen Sie die Diskussion über ein Parteiverbotsverfahren?
Prof. Dr. Susanne Baer: Sie ist wichtig und muss geführt werden. Wenn kein Antrag gestellt wird, um das zu klären, bedeutet das zwar nicht, dass alles in Ordnung ist, was die AfD als Partei tut – das zeigt schon die von Gerichten bestätigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Aber das wird so benutzt. Wir sprechen hier auch nicht über die Wähler und Wählerinnen, sondern über Funktionäre, die rechtsextreme Positionen vertreten. Und da läuft eine rote Linie – das darf in Deutschland „nie wieder“ sein.
herCAREER: Was sind die größten Herausforderungen in polarisierten Zeiten?
Prof. Dr. Susanne Baer: Für Verfassungsgerichte ist es, wie für Menschenrechtsgerichte, derzeit hart. Sie sind allerdings immer gefährdet, weil sie ja dafür da sind, sogar gewählte Mehrheiten zu stoppen, wenn die sich nicht demokratisch verhalten oder Grundrechte verletzen. Das ist immer fordernd, aber es wird besonders schwierig, wenn politische Kräfte versuchen, den Respekt vor dem Rechtsstaat zu untergraben, Gerichte zu diffamieren, Richtern und Richterinnen die Legitimation abzusprechen. Das wird auch in Deutschland versucht.
herCAREER: Wie lässt sich das aufhalten?
Prof. Dr. Susanne Baer: Aufmerksam sein – und es nicht einfach tolerieren. Viele halten den Rechtsstaat eher für selbstverständlich oder aber für etwas, das nervt, weil es zu bürokratisch ist, zu umständlich. Aber wie wäre es ohne? Es gibt gute Gründe, den Rechtsstaat sehr zu schätzen, so wie unsere Demokratie, und beide nicht von politischen Piraten kapern lassen. Es geht um das Zusammenleben in einer lebendigen Gesellschaft, in der wir nicht aufeinander herumtrampeln, sondern friedlich unterschiedlich sind. Darauf müssen wir uns wieder besinnen, und das bedeutet auch, dafür aufzustehen und es zu verteidigen.
herCAREER: Was gibt Ihnen trotz der Herausforderungen Hoffnung für die Demokratie?
Prof. Dr. Susanne Baer: Die Menschen, die sich dafür engagieren. Dazu kommt eine Erfahrung aus dem Gericht. Vorher hätte ich wohl nicht geglaubt, dass sich acht so unterschiedliche Leute immer wieder einigen können. Es hilft, sich gut vorzubereiten, eigene Irrtümer einzugestehen, sich zusammenzusetzen und in die Augen zu blicken, und sich auf die großen Worte zu beziehen, die für uns alle gelten: auf das Grundgesetz.
herCAREER: Wenn Sie jeder jungen Frau einen Satz aus dem Grundgesetz mitgeben könnten, welcher wäre das?
Prof. Dr. Susanne Baer: Ich finde da so vieles schön! Einer jungen Frau würde ich sagen: Gleichberechtigung ist kein Nice-to-have, sondern dein Grundrecht. Nimm das Grundgesetz in die Hand und hab es als Spirit dabei.
Das Interview führte die freie herCAREER-Redakteurin Silvia Feist.
Prof. Dr. Susanne Baer wird am 23. Oktober 2026 beim Authors-MeetUp live über ihr Buch „Rote Linien: Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt“ sprechen und Publikumsfragen beantworten.
Bild Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer, LL.M. Ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts © Petra Rickert
Quelle messe.rocks GmbH





















