Dienstag, Juli 7, 2026
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Die 7 häufigsten rechtlichen Stolperfallen für Solopreneure – und wie man sie vermeidet

Der Brief, der Lenas Montag ruinierte

Es ist 7:40 Uhr, der Kaffee dampft noch, da liegt dieser Umschlag auf dem Tisch. Kanzlei-Logo, Aktenzeichen, 1.200 Euro. Lena ist Coachin, seit zwei Jahren selbstständig, und sie hatte sich für ziemlich gut organisiert gehalten. Jetzt liest sie das Wort „Abmahnung“ und spürt, wie ihr der Boden wegsackt.

Lena ist erfunden. Die Fehler, über die sie stolpert, passieren jedoch in der Praxis täglich.

Das Impressum als häufige Abmahnfalle

Der Stein des Anstoßes ist ihre Website. Im Impressum stehen der Firmenname und eine E-Mail, sonst nichts. Keine ladungsfähige Adresse, kein vollständiger Name, die Rechtsform falsch. Lena hatte gedacht, das reicht schon, sie verkauft ja nur über Instagram und ein bisschen über die Seite. Nein, das reicht nicht. Wer geschäftlich auftritt, muss ladungsfähig und somit für die Justiz greifbar sein – im Klartext: mit Name und Adresse, nicht mit einem Firmennamen und einem Postfach. Es ist die unscheinbarste Stelle der Website und gleichzeitig die, an der die meisten zuerst auflaufen.

Veraltete Datenschutzerklärung trotz neuer Tools

Während sie scrollt, fällt ihr Blick auf die Datenschutzerklärung. 2021, kopiert aus einem Gratis-Generator. Seitdem sind ein Newsletter-Tool, ein Buchungskalender und ein Analyse-Skript dazugekommen. In dem Text taucht keines davon auf.

Lena war davon ausgegangen, dass mit der extern erstellten Website auch rechtlich alles passt. Tatsächlich liegt die Verantwortung für Datenschutz und rechtliche Inhalte jedoch immer beim Unternehmer selbst – ein Punkt, der häufig unterschätzt wird.

Denn jedes dieser Tools sammelt Daten und müsste in der Datenschutzerklärung aufgeführt sein. Solche Texte veralten oft unbemerkt und hinken den eingesetzten Tools hinterher. Bis es auffällt – und dann nicht selten mit Konsequenzen verbunden ist.

Lenas Banner ist freundlich und schlicht: ein grüner „OK“-Button, fertig. Genau das ist das Problem. Ablehnen kann man nicht, jedenfalls nicht so einfach wie zustimmen. Und ihr Analyse-Tool lädt schon, bevor überhaupt jemand geklickt hat. Sie hatte das nie hinterfragt, der Banner sah ja aus wie überall. Dass „sieht aus wie überall“ kein rechtlicher Maßstab ist, zeigt sich an diesem Morgen.

Newsletter ohne Einwilligung können teuer werden

Dann erinnert sie sich an ihre letzte Kampagne. Nach einem Netzwerkabend hatte sie einen Stapel Visitenkarten abgetippt und allen ihren Newsletter geschickt. Gut gemeint, neue Kontakte, warum nicht. Nur: Niemand hatte zugestimmt. Werbung per E-Mail braucht ein echtes Ja, am besten doppelt bestätigt über einen Link. Mit so einer Bestätigung ließe sich heute schwarz auf weiß nachweisen, wer den Newsletter wollte. Stattdessen bleibt Lena nur ein mulmiges Gefühl.

Unpassende AGB und neue Pflichten beim Widerruf

Lenas AGB stammen von einer fremden Coaching-Seite. Schließlich macht die Mitbewerberin das Gleiche. Einmal kopiert, nie angepasst. Sie passen dennoch nicht zu ihren Online-Kursen, und eine Klausel benachteiligt ihre Kunden so deutlich, dass sie schlicht unwirksam ist.

Beim Verkauf an Verbraucher kommt das Widerrufsrecht dazu – mit der amtlichen Belehrung und einem Formular. Und ausgerechnet jetzt liest sie, dass seit dem 19. Juni 2026 ein Widerrufsbutton Pflicht ist, über den Kunden online direkt kündigen können. Ihre Seite ist davon meilenweit entfernt. Sie fragt sich, ob der Webdesigner sie darauf hätte hinweisen müssen.

Urheberrechte gelten auch für vermeintlich kostenlose Bilder

Brief Nummer zwei kommt zwei Wochen später. Diesmal geht es um das Headerbild auf ihrer Startseite, gefunden über die Bildersuche und für kostenlos gehalten. War es nie. Fotos, Texte, Schriften und die Musik unter ihren Reels – alles gehört irgendwem. Lena hatte nie notiert, woher ihre Bilder kamen, und kann nun nichts belegen. Ein einziges Foto wird teurer als ihr halbes Marketingbudget.

Scheinselbstständigkeit als unterschätztes Risiko

Beim Sortieren ihrer Zahlen zeigt sich das letzte Risiko. Im vergangenen Jahr kam ihr Geld fast nur von einem einzigen Auftraggeber, in dessen Kalender und Tools sie fest eingebunden war. Das riecht nach Scheinselbstständigkeit, und am Ende stehen womöglich Nachzahlungen an die Sozialversicherung an. Mehrere Kunden, eigene Arbeitsmittel und ein klarer Abstand hätten sie besser geschützt. Auch bei der Kleinunternehmerregelung war sie sich nie ganz sicher, wo ihre Grenze eigentlich liegt.

Warum regelmäßige Prüfungen viel Ärger ersparen

Lena unterschreibt eine Unterlassungserklärung, zahlt, ärgert sich und räumt dann auf. Innerhalb eines Monats steht ihre Website auf festem Grund. Das eigentlich Tröstliche an ihrer Geschichte: Kein einziger dieser Punkte ist kompliziert. Sie fallen nur dann auf einmal über einen her, wenn man sie zu lange liegen lässt. Ein halber Tag im Quartal, an dem man Texte, Tools und Verträge überprüft, reicht meist schon aus. Dann bleibt der Montagmorgen das, was er sein sollte – ein Kaffee, eine To-do-Liste und kein Brief von der Kanzlei.

Bildcredits Fabian Mepic Fotografie

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder.

Georgia Geka-Rampota
Georgia Geka-Rampotahttp://www.vg-business.de
Georgia Geka-Rampota ist Wirtschaftsjuristin und Gründerin von VG Business Consulting. Sie unterstützt Unternehmer:innen dabei, ihr Business rechtssicher und wirtschaftlich aufzubauen – von AGB über Datenschutz bis Compliance.

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